Branchenvertreter fordern daher von der Politik vehement Hilfsmaßnahmen. Die große Koalition will dazu ein entsprechendes Maßnahmenpaket auf den Weg bringen.
Geringere Beteiligung an Bewertungsreserven?
Noch sind Details und der zeitliche Ablauf nicht bekannt, eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums kündigte jetzt lediglich ausgewogene Maßnahmen an, die einen fairen Ausgleich zwischen Versicherern und Kunden zum Ziel hätten. Verschiedene Möglichkeiten würden geprüft. Ein wichtiger Punkt sind dabei offenbar die stillen Reserven. Die Beteiligung der Kunden an ihnen könnte künftig eingeschränkt werden.
Bisher sind die Unternehmen dazu verpflichtet, Inhaber einer Lebensversicherung beim Auslaufen des Vertrages zur Hälfte an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Bewertungsreserven bezeichnen die Differenz zwischen den tatsächlichen Kurswerten und den Bilanzwerten der Kapitalanlagen der Versicherungsgesellschaften. Sie kommen vor allem durch Kursgewinne zustande.
In Zeiten sinkender Zinsen - wie in den letzten Jahren - fallen diese Kursgewinne besonders hoch aus, weil die Kurse von Anleihen aus Phasen mit höheren Zinsen dann deutlich steigen. Derzeit müssen sich die Unternehmen von immer mehr solchen Papieren trennen, um die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven sicherzustellen.
Weitere Maßnahmen werden geprüft
Das Vorhaben der Koalition stößt auf erhebliche Kritik. Verbrauchervertreter sehen in der angedachten Beteiligungseinschränkung eine einseitige und ungerechtfertigte Belastung der Versicherten. Die meisten Versicherungen stünden trotz niedriger Zinsen gut da und könnten auch mit Auswirkungen niedriger Zinsen leben.
Kritiker befürchten außerdem eine missbräuchliche Nutzung der Entlastung durch die Gesellschaften. Sie könnte für höhere Ausschüttungen und mehr Vertrieb genutzt werden. Dies will die Bundesregierung dem Vernehmen nach allerdings durch entsprechende Vorgaben verhindern. Auch weitere Maßnahmen im Bereich der Lebensversicherung sind im Gespräch: zum Beispiel eine Höchstgrenze bei den Provisionen, verlängerte Haftungszeiten für Vermittler, eine Senkung des maximalen Garantiezinses und schärfere aufsichtsrechtliche Regelungen.
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