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Lastschrift: Firmen- oder Basislastschrift

Mit der Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums SEPA (= Single European Payment Area) zum 1. Februar 2014 endet auch das bisher in Deutschland übliche Lastschriftverfahren, das für Zahlungstransaktionen mittels Einzugsermächtigung benutzt wurde.


Lastschrift

An seine Stelle tritt die SEPA-Lastschrift. Die gibt es in zwei Varianten: als Basislastschrift und als Firmenlastschrift. Welches Verfahren genutzt wird, ist vor allem für die Beziehung zwischen Unternehmen und Lieferanten von Bedeutung. 

Basis- und Firmenlastschrift kurz erklärt

Die Basislastschrift ist zunächst einmal das gängige Verfahren im SEPA-Raum. Es ähnelt stark der bisherigen Einzugsermächtigung. Der Kontoinhaber erlaubt dem Zahlungsempfänger, seine Forderungen mittels Lastschrift vom Konto einzuziehen. Die Basislastschrift steht grundsätzlich sowohl für Zahlungen im B2C- als auch im B2B-Bereich offen. Die Firmenlastschrift ist dagegen speziell auf Zahlungstransaktionen zwischen Unternehmen ausgerichtet. Hier erteilt der Kontoinhaber seiner Bank vorher die Erlaubnis, eine Lastschrift seines Kontrahenten einzulösen. 

Widerruf nur bei Basislastschriften 

Am Ende laufen beide Verfahren auf das gleiche Ergebnis raus. Es gibt aber einen bedeutenden Unterschied. Bei der Basislastschrift kann der Kontoinhaber innerhalb einer Acht-Wochen-Frist nach der Belastung seines Kontos widersprechen. Die Bank muss dann die Soll-Buchung unverzüglich rückgängig machen. Bei der Firmenlastschrift besteht ein solches nachträgliches Widerrufsecht nicht. Hier hat der Kontoinhaber nur im Vorfeld einer Abbuchung die Chance, seine Bank zur Nichteinlösung einer Lastschrift anzuweisen. 

Wem nutzt welches Verfahren?

Je nachdem, ob Basislastschrift oder Firmenlastschrift eingesetzt wird, begünstigt das eher Lieferkunden oder Lieferanten. Bei der Basislastschrift profitiert eher der Kunde, denn im Widerrufsfall muss der Lieferant zunächst einmal die Berechtigung seiner Forderung geltend machen. Bei der Firmenlastschrift stellen sich dagegen Lieferanten besser. Hier muss der Kunde nachweisen, dass die Abbuchung nicht berechtigt war, die Zahlung erfolgt aber zunächst. Zwar müssen Lieferanten Abbuchungen vorher ankündigen, so dass theoretisch noch die Möglichkeit einer Nichteinlösungs-Anweisung besteht. Doch Lieferanten können diese Vorankündigung vielfach sehr kurzfristig gestalten. 

Marktmacht bestimmt das Verfahren 

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass viele Lieferanten bei gewerblichen Kunden auf die für sie günstigere Firmenlastschrift drängen. Eine Verpflichtung zur Anwendung besteht allerdings nicht - die Basislastschrift ist genauso möglich. Es kommt damit vor allem auf das Kunden-Lieferanten-Verhältnis an, welches Verfahren im Geschäft zwischen Unternehmen vereinbart wird. Die Marktposition ist dabei entscheidend.

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