Die Expertin sieht mit dem Gesetz nur die nötigste Aufgabe der Regierung formell abgeschlossen, doch inhaltlich schleiche das Gesetz an der Logik der Honorarberatung vorbei.
Sie sieht das Problem darin begründet, dass das Gesetz nur Honorarberatung abdecke, die mit Finanzprodukten und -dienstleistungen zu tun haben. Eine Versicherung, Tagesgeld, Bausparvertrag und Kredit seien in dem Gesetz nicht inbegriffen und würden weiterhin nicht reguliert werden.
Mohn argumentiert weiter, dass es wichtig sei, dass die Regulierungen die gesamte Einheit der Honorarberater erfassen und sich nicht nur auf einen Teil des Sektors konzentrieren. Das Gesetz gebe im Moment noch immer nicht die nötige Basis, die Honorarberatung als Alternative zum Provisionsmodell zu bewerben, da das Gesetz die Situation der Honorarberater kaum verändert.
Auch der Mangel an Regulierungen, die für mehr Transparenz beim Provisionsmodell gesorgt hätten, steht derzeit schwer in der Kritik. (NS/BHB)