Was ist unter dem Begriff Postident-Verfahren zu verstehen?
Wenn jemand zur Kontoeröffnung eine Filialbank aufsucht, muss er sich durch seinen Personalausweis legimitieren. Bei Direktbanken ist dies meist nicht möglich, daher muss die Legitimierung auf anderem Weg erfolgen. Die Deutsche Bundespost hat sich für die Überprüfung der Identität von angehenden Kontoinhabern zur Verfügung gestellt und dazu das Postident-Verfahren entwickelt. Mit diesem Verfahren können Direktbanken den gesetzlichen Auflagen nachkommen und sowohl die Identität als auch die Legitimität des Antragstellers zur Kontoeröffnung feststellen. Diese Vorgabe des Gesetzgebers dient der Sicherung des Finanzverkehrs und letztendlich auch der des Kontoinhabers.
Die Feststellung der Identität mittels Postident-Verfahren kann einfach in der nächsten Filiale der Post durchgeführt werden. Benötigt werden dazu der Postident-Coupon und ein gültiger Personalausweis beziehungsweise ein Reisepass mit zeitaktueller Meldebescheinigung. Der Coupon kann auf der Internetpräsenz der Onlinebank ausgedruckt werden, bei der die Kontoeröffnung geplant ist. Die Daten werden von einem Mitarbeiter der Post anhand des vorliegenden Lichtbildausweises geprüft und übernommen. Der Antragsteller und der Postangestellte bestätigen durch ihre Unterschriften die Richtigkeit der Angaben. Damit steht der Kontoeröffnung nichts mehr im Weg, die Gebühren für das Postident-Verfahren werden von den Direktbanken beglichen.
Fragen und Antworten zum Postident-Verfahren
Viele Menschen haben keinen Drucker und sind vielleicht auch nicht sehr bewandert in der Speicherung von Daten aus dem Internet. Doch das ist für eine Kontoeröffnung kein Problem. Sie können sich einfach per Telefon oder Mail an den Support des favorisierten Instituts wenden und bekommen den Coupon in Briefform zugeschickt. Manchen Leuten erscheint die Legitimation sehr umständlich und sie können nicht verstehen, warum das Verfahren sein muss. Doch machen die gesetzlichen Bestimmungen das Postident-Verfahren bei jeder Kontoeröffnung unumgänglich.
Jede andere Bank wird auch bei einer Kontoeröffnung auf die Vorlage eines Ausweispapiers bestehen. Die bei diesem Vorgang erhobenen Daten beschränken sich auf Namen, Anschrift und die Geburtsdaten des Antragsstellers. Dazu kommen noch Informationen zum vorgelegten Ausweis, also Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde sowie die Nummer des Dokuments.