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Immobilie vermieten: Finanzämter prüfen stärker

Eine Immobilie vermieten bedeutet in aller Regel das Erwirtschaften von Einkünften. Die Erzielung von solchen Einnahmen muss dem Finanzamt mitgeteilt und versteuert werden. Da das Finanzamt durch den Bundesrechnungshof auf Kontrolldefizite hingewiesen wurde, könnten sich stärkere Kontrollen der Vermieter als Folge einstellen.


Immobilie vermieten

Die Vermietung von Immobilien wird von den Finanzämtern nicht ausreichend überprüft

Zu diesem Ergebnis kam der Bundesrechnungshof, der sich als unabhängige Institution und selbstständige Finanzkontrolle dem Segment Immobilie vermieten gewidmet hat. In seinem Bericht aus dem Jahr 2012 teilte der Rechnungshof dem Bundesfinanzministerium sein festgestelltes Kontrolldefizit der Finanzämter mit und forderte zur Verbesserung dieses Umstands auf. Die Reaktion des Bundesfinanzministeriums dürfte die Finanzämter zu vermehrten Kontrollen der Vermieter veranlassen.

Im Einzelnen rügte der Rechnungshof die laxe Erfassung von Vermietungen und darüber hinaus die unzureichende Prüfung der Einkünfte aus dem Segment Immobilie vermieten. Stichprobenartig durchgeführte Kontrollen des Rechnungshofs von einhundert Grundstücken in vier Bundesländern haben ergeben, dass einige Vermieter ihre Einkünfte bezüglich Immobilie vermieten vollständig oder zumindest teilweise dem Finanzamt vorenthalten haben. Des Weiteren interessierte sich der Rechnungshof bei einigen Finanzämtern für die Art, in der diese die Besteuerung von Einkünften aus dem Bereich Immobilie vermieten vornehmen. Der Rechnungshof kritisierte hierbei besonders das mangelnde Engagement der Finanzämter bei der Klärung von Sachverhalten. 

Vermieter machen zu ihren Mieteinnahmen oft unschlüssige Angaben 

Die Finanzämter orientieren sich an den von den Steuerpflichtigen vorgelegten Zahlen, die laut Rechnungshof auch bei unschlüssigen Angaben nicht weiter geprüft werden. Die Einnahmen im Bereich Immobilie vermieten betreffen auch die Nebenkostenzahlungen, diese werden vom Vermieter häufig dem Finanzamt vorenthalten. Die Nebenkostenabschläge werden von den Mietern in der Regel im Voraus entrichtet und stellen aus der Sicht des Finanzamts zu versteuerndes Einkommen dar. Vermieter können ihre bereits bezahlten Nebenkosten als Werbeaufwendungen deklarieren und somit ihre Steuerschuld mindern.

Nach den Darstellungen des Rechnungshofs haben die meisten Steuerpflichtigen aus dem Segment Immobilie vermieten ihre Werbungskosten zwar angegeben, jedoch die Anmeldung der Einkünfte durch erhaltene Nebenkostenvorauszahlungen "vergessen". Doch damit nicht genug, die Finanzämter wurden vom Rechnungshof auch für die mangelnde Überprüfung der Miethöhen gerügt. Bei so viel Kritik vom Bundesrechnungshof werden die Finanzämter mit Sicherheit den Einkommensbereich Immobilie vermieten inklusive Nebenkosten und Miethöhe verstärkt kontrollieren.

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