Die Tätigkeit vieler Finanzberater war in der Vergangenheit umstritten. Vielfach wurde die einseitige Orientierung vieler Berater und Banken an den Provisionen kritisiert. Die Bundesregierung hatte hierzu Ende letzten Jahres einen Gesetzentwurf verabschiedet, der zwischenzeitlich vom Bundestag als Berater-Gesetz beschlossen wurde.
Honorarberatung: die gesetzliche Regelung im Überblick
Das Honoraranlageberatungsgesetz schafft mit dem Honorarberater ein neues Berufsbild. Dieser soll künftig in der Finanzberatung ausschließlich auf Honorarbasis tätig sein. Basis der Abrechnung mit dem Kunden sind dann der Zeit- und Arbeitsaufwand für die Beratung. Vermittlungsprovisionen sind dagegen ausgeschlossen. Das Gesetz sieht zwar vor, dass Honorarberater auch Finanzprodukte vermitteln dürfen, für die Provisionen gezahlt werden - sie müssen diese dann aber an die Kunden weiterleiten. Für Honorarberater wird eine besondere Registrierungspflicht durch das Gesetz geschaffen. Wenn Finanzdienstleister beide Beratungsformen - Honorarberatung und provisionsorientierte Beratung - anbieten, müssen sie sie organisatorisch und personell strikt trennen.
Der Gesetzgeber erhofft sich von der Honorarberatung mehr Objektivität und Unabhängigkeit in der Finanzberatung. Finanzberater müssen dabei besondere Qualitätsanforderungen erfüllen. Viele Finanzvermittler und -berater sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, ihre Beratung mehr an der Zahlung von Vermittlungsprovisionen als am Kundeninteresse auszurichten. Die gesetzlichen Vorgaben sollen Mitte 2014 in Kraft treten.
Akzeptanz von Honorarberatern nicht sicher
Honorarberatung ist keine Pflicht, sondern eine Option. Ob sich das Berufsbild am Markt durchsetzen wird, muss sich noch zeigen. Auch bisher gibt es schon einige Berater, die auf Honorarbasis tätig sind. Sie führen allerdings ein Nischendasein. Nach einer Umfrage von TNS Infratest wäre etwa ein Drittel der Deutschen bereit, für Finanzberatung zu zahlen. Wie sich dies in der Realität darstellt, bleibt abzuwarten. Von manchen Experten wird die Bereitschaft der Verbraucher, für Honorarberatung zu zahlen, kritisch gesehen. Insbesondere wenn es beim Gespräch nicht zu einem Abschluss kommt, dürfte die Zahlungsbereitschaft vieler Anleger begrenzt sein.
Die scheinbar 'kostenlose' Vermögensberatung provisionsorientierter Vermittler stellt dabei möglicherweise ein Handicap im Wettbewerb dar. Von Verbraucherschützern wird kritisiert, dass das Gesetz nur auf durch das Wertpapierhandels- und Vermögensanlagengesetz abgedeckte Finanzprodukte begrenzt ist. Viele Finanzformen wie ein Kredit, Versicherungen, Spar- und Bausparprodukte werden nicht erfasst. Honorarberatung nach dem Gesetz erstreckt sich demnach nur auf einen Marktausschnitt.