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Honorarberatung: Nische oder breiter Markt?

Honorarberatung im Bereich der Finanzen ist in Deutschland bisher die große Ausnahme. Am Markt dominieren provisionsorientierte Vergütungsmodelle. Das im Frühjahr verabschiedete Honoraranlageberatungsgesetz soll hier eine Wende bringen. Ob das Gesetz dazu ausreichend ist, wird allerdings von vielen Seiten bezweifelt.


Honorarberatung

Honorarberater: gesetzlich geschützt ab 2014

Honorarberater werden ausschließlich für ihre Beratungsleistung bezahlt und profitieren nicht von der Empfehlung bestimmter Produkte. Gerade Verbraucherschützer hatten sich daher immer wieder für eine honorarorientierte Vergütung in der Finanzberatung stark gemacht, um mehr Unabhängigkeit in den Beratungsempfehlungen sicherzustellen.

Das noch in der alten Legislaturperiode beschlossene Honorarberater-Gesetz schafft ab Mitte nächsten Jahres den gesetzlich anerkannten Beruf des Honorarberaters. Er darf seine Finanzberatung nur gegen Honorar erbringen und muss etwaige Provisionen für Produktvermittlungen unmittelbar an seine Kunden weiterleiten. Finanzdienstleister dürfen künftig sowohl provisions- als auch honorarbasierte Finanzberatung anbieten, müssen beide Bereiche aber strikt organisatorisch-personell trennen. Honorarberatung auf der Grundlage des neuen Gesetzes erstreckt sich auf Wertpapiere und Vermögensanlagen. Im Bereich der Versicherungen existiert mit dem Versicherungsberater bereits ein honorarbasiertes Beratungsmodell, nicht erfasst sind dagegen Bausparen und Finanzierungen. 

Kritikpunkte im Überblick

Eine wesentliche Kritik, die nicht zuletzt aus dem Bereich der Honorarberater selbst kommt, setzt denn auch bei dieser Aufsplittung auf bestimmte Produktbereiche an. Im Hinblick auf eine möglichst ganzheitliche Finanzberatung sei es notwendig, Honorarberatung auf das gesamte Spektrum an Finanzdienstleistungen auszudehnen. Seitens des zuständigen Verbraucherschutzministeriums wird das Honoraranlageberatungsgesetz selbst als Einstieg in weitere gesetzliche Regelungen gesehen. 

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft fehlende Übergangsregelungen und -fristen für den Wechsel von der provisionsorientierten Beratung zur Honorarberatung. Für wechselwillige Berater sei es hilfreich, für einen Übergangszeitraum sowohl Provisions- als auch Honorarberatung zuzulassen. Das Gesetz in seiner jetzigen Form erleichtere den Umstieg nicht, so wird argumentiert. 

Marktprognosen verhalten

Inwieweit die Honorarberatung am deutschen Markt zum Standard wird, wird kontrovers diskutiert. Viele Experten bezweifeln bislang, dass Verbraucher bereit sein werden, in größerem Umfang für die reine Beratungsleistung in der Finanzberatung zu bezahlen. Banken zeigen sich gegenüber der Honorarberatung eher zurückhaltend. Vertreter des Berufsverbandes deutscher Honorarberater selbst sehen einen möglichen Marktanteil von drei bis fünf Prozent innerhalb eines Fünfjahreszeitraums. Erst bei deutlich restriktiveren Regelungen für Provisionen wird ein Potential von zehn bis fünfzehn Prozent prognostiziert.

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