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Honorarberatung in der Praxis

Sowohl Banken als auch Vermögensverwalter können sich mit der Honorarberatung noch nicht anfreunden und stehen ihr reserviert gegenüber. Die gesetzliche Neuregelung soll Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten und mehr Transparenz in die Finanzprodukte bringen.


Honorarberatung

Die Institute halten weiter an der provisionsgestützten Beratung fest

Mehr als die Hälfte der Banken und Vermögensverwalter kalkulieren zumindest teilweise nach wie vor mit Bestandspflege- und Vertriebsprovisionen, 15 Prozent arbeiten nur mit diesem System und geben der Honorarberatung keine Chance. Gerade einmal 24 Prozent der Firmen haben sich von dem provisionsbasierten System abgewandt und beraten ihre Kunden mit Nettopolicen. Die Branche rechnet nach dem Inkrafttreten des neuen Honorarberater Gesetzes, das mehr Anbieter sich für die Honorarberatung entscheiden. Zumindest müssen sie die auf Provision basierende Beratung von der honorarbasierenden Anlageberatung organisatorisch trennen.

Vor allem die Bestandspflegeprovisionen reizen die Anlagemanager dazu, mit Vermittlungsgebühr belegte Produkte lange im Kundenportfolio zu halten, oder höchstens gegen bessere auszutauschen. Provisionen sind vor allem wegen ihrem Verschleierungscharakter umstritten, die tatsächliche Höhe der Gebühren bekommen die Kunden so gut wie nie zu sehen. Banken und Vermögensverwalter auf unabhängiger Basis unterscheiden sich weder in der Höhe der Provisionen, noch bei der Transparenz ihrer Aktionen. 

Die wichtigsten Merkmale der Honorarberatung

In erster Linie zeichnet sich die Honorarberatung durch die vollkommene Unabhängigkeit des Beraters oder der Beraterfirma aus. Dadurch werden eventuelle Gewissenskonflikte der Berater vermieden und die Kunden erhalten in jedem Fall das am besten zu ihnen passende Produkt. Der auf Honorarbasis arbeitende Berater vereinbart mit dem Kunden ein seinen Leistungen entsprechendes Honorar, welches sich lediglich auf den Beratungsaufwand bezieht. Verkauft er ein Produkt, das mit Provision belegt ist, weist er die Vermittlungsgebühr an den Kunden aus und sorgt für eine geeignete Rückvergütung der Provision. Derzeit erfolgt die Beratung meistens noch durch die Finanzdienstleister selbst und stellt in der Regel kein neutrales Consulting dar.

Durch das für 2014 angekündigte Gesetz bekommt die Honorarberatung neue Bedeutung und der Kunde bessere Transparenz bei der Aufgliederung der Kosten. Bei den britischen Nachbarn ist die Honorarberatung schon seit Anfang des Jahres Gesetz und hat zu massiven Veränderungen in den Geschäftsmodellen geführt. Bei den deutschsprachigen Nachbarn ist die neue Form der Beratung noch weitgehend unbekannt.

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