Zwar stimmte die Opposition gegen das Gesetz, da es ihrer Ansicht nach nicht ausreichend sei, doch konnte das Gesetz dennoch verabschiedet werden.
Aktuell ist die Beratung auf Grundlage von Provisionen noch immer weit verbreitet. Dabei kassieren Finanzberater kräftig, indem sie ihren Kunden Produkte verkaufen. In der Kritik steht dieses Modell oftmals, da viele Berater nur die Produkte verkaufen, die die meiste Provision abwerfen, anstelle derer, die dem Kunden auch wirklich nützen.
Honorarberater hingegen werden auf Stundenbasis bezahlt und beraten daher meist unabhängig von Dienstleistern.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes werden künftig Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlageberater als geschützte Berufsbezeichnungen geführt. Dies beinhaltet, dass sie die nötige Qualifikation und den Überblick über die aktuellen, sich am Markt befindlichen Produkte haben und zudem, dass sie keine Provisionen annehmen dürfen. Honorarberatung, besser die honorarbasierte Beratung scheint sich durchzusetzen. (NS/BHB)