Auch der FPSB fordert stärkere regulatorische Konzentration auf die Ausbildung für Finanzberater
Der Gesetzgeber ist bemüht, derzeit Anlegern so viel Sicherheit wie möglich zu geben. Für alle in der Finanzberatung Tätigen werden deshalb immer mehr gesetzliche Pflichten und Vorschriften wichtig. Ein Beispiel dafür sind die seit Juni 2012 vorgeschriebenen Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB). Hier müssen in konzentrierter und übersichtlicher Form alle wesentlichen Fakten über die Anlage, daneben auch Chancen und Risiken so wie die gültigen Provisionen aufgeführt sein. So wertvoll die Maßnahmen auch sind - die Umsetzung bleibt dennoch oft mangelhaft, wie eine Studie der Verbraucherzentrale auch für die VIB belegt.
Daneben ist ein für die Qualität der Beratung zentrales Kriterium, nämlich die Qualifikation des Beraters, bislang nur durch eine Ausbildungsverordnung geregelt, der zufolge Berater nur bestimmte Qualifikationen nachweisen müssen. Für Prof. Rolf Tilmes vom FPSB (Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.) liegt aber hier der wichtigste Bereich für die Beratungsqualität. Für Honorarberater gilt das natürlich umso mehr - denn wer seine Beratung gegen Geld anbietet, muss auch ausreichend qualifiziert sein, um tatsächlich fundiertes Wissen an seine Kunden weiterzugeben und entsprechend Markt und Produkte einschätzen zu können.
Nicht nur Aus- sondern auch Weiterbildung durch Verpflichtungen fördern
Für Honorarberater - aber auch für Finanzberater im Allgemeinen - geht es nicht nur um ein entsprechendes Know-How, sondern auch um Weiterbildung. Kunden erwarten gerade vom Honorarberater, dass er auch komplexe Vorgänge auf den Finanzmärkten verständlich erklären kann - das geht aber nur, wenn der Honorarberater auch über eine entsprechend weit gefächerte und fundierte Ausbildung verfügt.
Für Finanzberater, die bislang nur auf Provisionsbasis gearbeitet haben, mochten reine Produktkenntnisse noch genügt haben, nach den neuen gesetzlichen Vorschriften genügt das aber keinesfalls mehr. Solide Wissensgrundlage und permanente Weiterbildung sind unabdingbar. Hier wäre eine gesetzliche Verpflichtung durchaus sinnvoll.