Steuern werden erst ab dem Grundfreibetrag fällig, womit sich die Bürger über mehr verfügbares Geld freuen können. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass der Grundfreibetrag im nächsten Jahr von 8.004 Euro auf 8.125 Euro steigt. Ein Beschluss soll am 7. November folgen.
Die Bürger sollen so um 6,1 Milliarden Euro entlastet werden. Zwei Drittel der Kosten will der Bund übernehmen.
Der Entwurf kommt aber nicht bei allen Ländern gleich gut an. Gerade dort, wo SPD und die Grünen das Sagen haben, trifft das Paket auf Ablehnung. Ihnen stößt die Tatsache auf, dass der Beschluss aufgrund des 7. Existenzminimumberichts getroffen wird, nicht auf Grundlage des aktuellen 9.
Grund für die Erhöhung des Grundfreibetrags ist, dass laut Finanzministerium ab 2013 andernfalls das im Grundrecht verankerte Existenzminimum nicht mehr gegeben wäre. „Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Anhebung des Grundfreibetrages ab 2013 wird hiermit bestätigt.“
2014 soll dann auch eine Erhöhungen des Kinderfreibetrages kommen. „Auch dies wird die Bundesregierung rechtzeitig gesetzgeberisch auf den Weg bringen.“ (NS/BHB)