Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?
Wird ein Grundstück, bebaut oder frei stehend, aber auch Gebäude ohne das Grundstück verkauft, wird Grunderwerbsteuer fällig. Selbst bei gepachteten Grundstücken, auf denen nur eine Immobilie oder ein Teil einer Immobilie, also zum Beispiel eine Eigentumswohnung veräußert wird, ist die Grunderwerbsteuer zu entrichten.
Eine direkte Möglichkeit, diese Steuer zu umgehen, gibt es nicht. Leider hält der Gesetzgeber ausgerechnet für finanzstarke Investoren diese Option offen. So werden Immobilienpakete oftmals in Gesellschaften gebündelt und dann Teile dieser Gesellschaften, sogenannte Shares, also Anteile, veräußert. Damit wird dann keine Grundsteuer fällig. Das ist aber eher bei solchen Investment-, Immobilien- und Finanzgruppen der Fall, die ohnehin öffentlichkeitsscheu sind.
Das Bezahlen von Grundsteuer von Immobilienunternehmen als Zeichen von Transparenz und Seriosität
Damit lässt sich eine erste Unterscheidung treffen, welche Immobilienbetriebe wirklich langfristig denken und Wert auf eine gute regionale Verwurzelung legen.
So ist es ein weiteres Ziel der MÄHREN GRUPPE, Wohnraum auch und explizit im innerstädtischen Bereich erschwinglich und attraktiv zu halten. Dennoch gibt es unter gewissen Umständen auch für private Immobilienkäufer die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zu sparen oder zumindest zu halbieren. Denn der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wer sie zu entrichten hat, also Veräußerer oder Immobilienerwerber.
Käufer und Verkäufer sollten sich einigen, wer die Grunderwerbssteuer übernimmt
Gerichte, Behörden und Notare sind verpflichtet, dem Finanzamt eine entsprechende Anzeige zukommen zu lassen, der auch eine Urkunde anhängen muss. Für die Grunderwerbssteuer in Berlin ist das Finanzamt in Spandau zentral zuständig. Sollte der Mitteilung des Immobilien- oder Grundstücksverkaufs keine Information beigefügt worden sein, wer die Grunderwerbsteuer zahlt, schickt das Finanzamt einen entsprechenden Erlass in der Regel an den Käufer.
Reagiert dieser nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums, wendet sich das Finanzamt an den Verkäufer, der dann in jedem Fall dafür aufkommen muss. Daher sollte mit dem Immobilienkaufvertrag auch geregelt werden, ob der Verkäufer oder der Käufer die Steuerlast tragen wird. So könnte theoretisch auch vereinbart werden, dass Käufer und Verkäufer die Steuer teilen. Übrigens muss das Finanzamt innerhalb zwei Wochen nach dem Erwerb informiert werden.
Grunderwerbsteuer in Berlin auf hohem Niveau
Nachdem die Grunderwerbsteuer dann beim Finanzamt eingegangen ist, versendet es an den Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die wiederum benötigt wird, um das Grundstück oder die Immobilie später veräußern zu können. In Berlin beträgt die Grunderwerbsteuer 6 Prozent, bundesweit liegt sie zwischen 3,5 und 6,5 Prozent, womit Berlin zu den Regionen mit den höheren Grundsteuerlasten zählt, was die Stadt aber nicht weniger attraktiv für Menschen zum Wohnen und Investieren macht.
Einzig bei Erbschaften und beim Veräußern an Verwandte in direkter Linie (Ehepartner zum Beispiel) kann es sein, dass die Grundsteuer nicht erhoben wird. Anzeigepflichtig beim Finanzamt bleibt sie aber dennoch.