Der älteste bekannte Begriff für Zinsen ist "mas" und entstand wohl um 2.400 vor Christus aus dem sumerischen Wort für "Ziegenjunges". Dass Geld Geld "gebiert", ist durchaus ein treffender Vergleich. Selbst den Zinseszins - "masmas"- kannte man bei den Sumerern schon.
Schon bei Sumerern und Babyloniern
Erste gesetzliche Zinsregelungen finden sich bei den Babyloniern. Im berühmten Gesetzeskodex von Hammurapi wird der Kreditzins ausdrücklich erlaubt, bei Zinsverzug drohte Schuldknechtschaft. In Form der Lohnpfändung hat dieses Modell bis heute überdauert. Auch Höchstzinssätze waren bei Hammurapi bereits festgelegt - für die Tilgung in Gerste bei 33 1/3 Prozent, bei Silber bei 20 Prozent. Der Zinsunterschied erklärt sich aus dem höheren "Kreditrisiko" bei Gerste durch mögliche Ernteausfälle.
Auch dieser Zusammenhang besteht nach wie vor, wie sich zum Beispiel auf Portalen wie kreditzinsen.net feststellen lässt. Der Codex Hammurapi zeigt ebenso, dass es nicht unbedingt Geld in Münzen braucht, sondern auch in Form von Edelmetallen oder Naturalien gezahlt werden kann.
Das Alte Testament definierte dagegen ein Zinsverbot, das allerdings nur für Kredite an Juden galt. Bei den alten Griechen und Römern waren Zinsen erlaubt, häufig wurden aber Höchstzinsregelungen erlassen. Aus dem lateinischen Wort "census" für "Schätzung" hat sich später das deutsche Wort "Zins" entwickelt. Das erklärt sich daraus, dass in fränkischer Zeit "census" nicht nur für "(Steuer-)schätzung", sondern synonym auch für "Abgabe" verwandt wurde.
Vom jüdischen zum christlichen und islamischen Zinsverbot
Im Christentum wurde das biblische Zinsverbot zunächst noch verschärft. Zinsen galten generell als Wucher und konnten als schwere Sünde mit Exkommunikation geahndet werden. Karl der Große machte das religiöse Zinsverbot sogar zum weltlichen Gesetz. In späteren Jahrhunderten wurde diese strenge Sicht allerdings zunehmend aufgeweicht und man schuf eine Reihe von "Umgehungskonstrukten", die de facto Zinsen darstellten, auch wenn sie anders bezeichnet wurden. Spätestens seit der Renaissance fiel das Zinsverbot endgültig und wurde allenfalls wieder durch Höchstzinsregelungen abgelöst.
Juden als Nicht-Christen waren ohnehin nicht vom Zinsverbot betroffen, was deren starke Position als Geldverleiher im Mittelalter erklärt. Der Islam hat das christliche Zinsverbot übernommen, im Rahmen der Scharia hat es dort bis heute Bestand. Dies hat zur Ausbildung eines "islamischen Bankwesens" geführt, in dem statt Zinsen Gewinnbeteiligungen bei Anlagen bzw. Mieten oder Leasing bei Leihen eingesetzt werden.