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Fluggäste erhalten auch bei verspätetem Anschlussflug eine Entschädigung

Ein Kunde verpasst wegen verspäteten Fluges seinen Anschlussflug. Die Airline lehnte eine Ausgleichszahlung ab – zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat.


Fluggäste erhalten auch bei verspätetem Anschlussflug eine Entschädigung

Dass Verspätungen im Passagier-Luftverkehr keine Seltenheit sind, wissen wir nicht erst seit den Untersuchungen von Flightstarts.com. Die Internetseite kürte Air Canada als weltweit unpünktlichste Fluggesellschaft. Nur sechs von zehn Flügen landen ohne eine Verspätung. Sich darüber empörende und für ihr Recht streitende Verbraucher sind schon lange keine Seltenheit mehr.

Jetzt haben die Rechte der Reisenden eine erneute Stärkung gegenüber Fluggesellschaften erfahren, die ihnen Entschädigungszahlungen vorenthalten wollen: Eine Ausgleichszahlung in Maximalhöhe von 600 Euro kann jetzt auch rechtmäßig bei Anschlussflügen eingefordert werden, weil der Maßstab die verspätete Ankunftszeit darstellt und der Zeitpunkt des Abflugs daher unerheblich ist.

Dem aktuellen Fall liegt die Klage einer deutschen Reisenden zugrunde. Sie buchte einen Flug von Bremen aus mit Air France, der nach Paris führen sollte, um von dort aus über Brasilien nach Paraguay zu gelangen. Der Flug in Bremen begann erst zweieinhalb Stunden nach der geplanten Abflugzeit, wodurch die Frau ihre beiden Anschlussflüge verpasste. Deshalb erreichte sie Paraguay mit elfstündiger Verspätung.

Air France versuchte die Ausgleichszahlung zu umgehen, indem die Fluggesellschaft vor Gericht die  Ansicht darlegte, dass die Verspätung beim Abflug entscheidend sei. – Das wurde vom Europäischen Gerichtshof entschieden zurückgewiesen.


 
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