Patchwork-Familien sind vom aktuellen Erbrecht ausgeschlossen.
In Deutschland leben laut einer Untersuchung des Bundesfamilienministeriums circa 14% der Bürger in einer Patchwork-Familie. Die vielen unterschiedlichen Zusammensetzungen dieser Lebensgemeinschaften lassen eine genaue Erhebung dieser Größenordnung nur schwer zu. Was jedoch alle diese Varianten verbindet, ist die Notwendigkeit einer vernünftigen Altersvorsorge in Form einer Finanzplanung, die auch und gerade die Kinder einbezieht. Kurz: Die Erbschaft sollte vorab geregelt werden.
Das gültige Erbrecht sieht keine die Vermögensnachfolge betreffende Lösung für Patchwork-Familien vor, es kann sogar unbefriedigende und ungerechte Entscheidungen für die Erbschaft herbeiführen. Deswegen ist eine frühzeitige Finanzplanung unter Einbeziehung der Vermögensnachfolge der einzig vernünftige Weg, um im Todesfall vor finanziellen Nachteilen geschützt zu sein.
Das Erbrecht in seiner derzeitigen Form hilft nur der traditionellen Familie.
Die finanziell und vermögensmäßig sinnvollen Reglungen des Erbrechts sind auf die traditionellen Ehepaare ausgelegt, bei der die Kinder von ihren leiblichen Eltern großgezogen werden. Kompliziert wird die Rechtslage durch Kinder aus einer früheren Ehe, die dann als Stiefkinder in der neuen Lebensgemeinschaft aufwachsen. Stiefkinder zählen nicht automatisch zu den Erbberechtigten, auch wenn das gesamte Vermögen ursprünglich einmal deren verstorbenem Elternteil gehört hatte. Das gilt genauso für unverheiratete Partner, die ohne entsprechendes Testament auch keinerlei Erbansprüche geltend machen können, selbst wenn die Partnerschaft sich über mehrere Jahrzehnte erstreckte.
Eine rechtzeitige Finanzplanung verhindert Benachteiligungen und Ungerechtigkeiten.
Unverheiratet zusammenlebende Personen und Mitglieder von Patchwork-Familien müssen die Altersabsicherung sowie die Vermögensnachfolge selbst in die Hand nehmen und eine solide Finanzplanung als Lebensgrundlage erstellen. Diese Finanzplanung sollte so früh wie möglich und unter professioneller Mithilfe geschehen, damit unvorhersehbare Schicksalsschläge, wie etwa der plötzliche Tod des Hauptverdieners, keine ruinösen Auswirkungen auf die anderen Mitglieder einer Patchwork-Partnerschaft herbeiführen. Der Fachbegriff ist Financial Planning, der von vielen ausgebildeten Fachleuten angeboten wird. Die Finanzplanung als Lebensplanung verstehen und in ihr eine wertvolle Orientierungshilfe sehen, ist die optimale Ausgangsbasis für nachfolgende Gedanken an die Erbfolge. Diese sollten jedoch auch so früh wie möglich in die Financial Planning mit einbezogen werden.