Offenlegung generiert Transparenz
Verbraucher müssen Anlageprodukte verstehen, daher ist kompetente Finanzberatung, welche langfristig ausgerichtet ist, für sie wichtig. Durch die Offenlegung bisher kaum zu erkennender Provisionen würden Anleger verstehen, dass auch im Segment Beratung, Qualität ihren Preis hat. Viele Verbraucher halten in der Tat an der Annahme fest, dass die konventionelle und provisionsbasierte Beratung inklusive und kostenfrei sei.
Verbraucher können sich bei der Anlageberatung für traditionelle oder innovative Modelle entscheiden, sobald sie akzeptieren, dass Beratung immer von Kosten begleitet wird. Dass bei provisionsbasierten Beratungen keine Rechnungsstellung stattfindet, hält der FPSB für wenig relevant. Es käme mehr darauf an, dass Anlageprodukte nicht mit versteckten Provisionen belastet sind, von denen Kunden beim Abschluss keine Kenntnis haben. Transparenz durch Offenlegung aller Vermittlungsgebühren sei im Interesse des Anlegerschutzes.
Kein Verbot von Provisionen, dafür verbraucherfreundliche Offenlegung
Alle Kosten, die mit einem Finanzprodukt oder einer Versicherung verbunden sind, müssen für die Verbraucher leicht verständlich offengelegt werden. Damit fordert der FPSB genau das, was in Kreisen der Honorarberatung schon längst praktiziert wird. Zur Offenlegung der Gesamtkosten gehören neben den Vermittlungsgebühren auch Ausgabeaufschläge, Kick-back-Zahlungen und Bestandsprovisionen.
Die Forderungen des Finanzplanerverbandes gehen über die Offenlegung von Provisionen hinaus. Nach Ansicht des Verbandes kann nur die vollständige Trennung der zwei Bereiche Beratung und Vermittlung zu zeitgemäßem Verbraucherschutz führen. Damit greift der FPSB ein weiteres Kernelement der Honorarberatung auf, denn hier wird diese Trennung mithilfe von provisionsbereinigten Angeboten seit Anbeginn gehandhabt.
Obwohl die Ansichten des Finanzplanerverbandes sich in vielen Bereichen mit denen der Honorarberater decken, wird dort die untergeordnete Bedeutung der Vergütungsform unterstrichen. Nach Meinung des FPSB wird die Beratungsqualität nicht durch die Form der Bezahlung beeinflusst. Ob das so richtig ist, müssen die Verbraucher selbst entscheiden.
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