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Finanzielle Absicherung: Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und arbeitsunfähig?

Zum Thema Finanzberatung gehört immer und zu jeder Zeit auch das Thema der finanziellen Absicherung. Wer finanziell abgesichert ist, kann sich bei Unfall, Jobverlust oder längerer Krankheit darauf verlassen, seinen Lebensunterhalt auch weiterhin bestreiten zu können.


Neben einer hohen Sparrate und dem klassischen Vermögensaufbau erreichen viele Privathaushalte dies unter anderem durch Verträge wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Viele Deutsche kennen sich mit dem Thema BU aber nur unzureichend aus: Wann genau ist man überhaupt berufsunfähig und was ist der Unterschied zur sehr ähnlich klingenden Arbeitsunfähigkeit? Und für wen macht eine Versicherung überhaupt Sinn? Der folgende Artikel liefert Antworten.

Nur wenige Menschen im Fall von Berufsunfähigkeit abgesichert

Dass finanzielle Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall oder Burn-out entscheidend wird, ist für die Mehrheit der Deutschen keine Neuigkeit. Die meisten der Bundesbürger sehen sich insgesamt als gut abgesichert. Dennoch haben lediglich 15,2 Millionen Menschen ab 14 Jahren hierzulande bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. 78 Prozent, also mehr als vier Fünftel der Bevölkerung, fehlt dieser Schutz. Häufig sind die zusätzlichen Kosten der entscheidende Grund, manchmal aber auch einfach Desinteresse oder Unwissenheit.

Oft wissen Arbeitnehmer beispielsweise überhaupt nicht, was eine Berufsunfähigkeit überhaupt ist und ab wann man als berufsunfähig gilt. Hier gibt es mehrere Kriterien: Laut deutschem Recht gilt man als berufsunfähig, wenn man seinen aktuell ausgeübten Beruf ab mindestens sechs Monaten nach der ersten Krankschreibung weiterhin auf unbestimmte Zeit nur noch zu maximal 50 Prozent wird ausüben können. Sind Sie Arbeitnehmer, so greift zunächst im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen - allerdings nur noch in Höhe von 70 Prozent des Lohns. Nach insgesamt sechs Monaten fällt auch diese Sicherheit weg: Dann können Arbeitnehmer sich nur noch auf die Erwerbsminderungsrente des Staates verlassen, die allerdings in den meisten Fällen zu kurz greift.

Grundlage für die Zahl von 50 Prozent ist übrigens die aktuelle Arbeitszeit: Wer also aktuell 40 Stunden pro Woche arbeitet, gilt dann als BU-Fall, wenn nach sechs Monaten Krankheitszeit der Beruf für weniger als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt werden kann.

Unterschiede zur Arbeitsunfähigkeit

Von entscheidender Bedeutung beim Thema BU ist auch der Unterschied zur ähnlich klingenden Arbeitsunfähigkeit. Oft werden beide Begriffe im Volksmund vermischt. Bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch die Aussicht auf Besserung: Hier können Sie Ihren Job nur vorübergehend nicht ausführen, etwa wegen eines Knochenbruchs, einer riskanten Schwangerschaft oder eines Unfalls. Der Arzt schreibt Sie in diesem Falle krank und Sie erhalten für die erwähnten sechs Wochen weiterhin Ihr normales Gehalt. Um sich gegen Arbeitsunfähigkeit zu schützen, ist daher ein Mittel wie ein Krankenhaustagegeld die richtige Wahl. Aus diesen Gründen sollte auch auf sogenannte "Arbeitsunfähigkeitsklauseln" beim Abschluss einer Berufsunfähgikeitsversicherung geachtet werden, da diese eventuell die Leistungen beschränken.

Als erwerbsunfähig gelten Sie wiederum nur dann, wenn Sie aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung überhaupt nicht mehr (oder nur in sehr stark eingeschränktem Umfang) am Erwerbsleben teilnehmen können. Die beiden Begriffe sollten also ebenfalls nicht verwechselt werden.

Fazit

Das Thema finanzielle Absicherung beschäftigt die Deutschen. Neben Rente und Vermögensaufbau ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine weitere Möglichkeit der Absicherung. Ob diese im Einzelfall passend ist, müssen Arbeitnehmer und Selbstständige jeweils individuell entscheiden. Wichtig ist es jedoch, zumindest bei den Begrifflichkeiten auf dem Laufenden zu sein und die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit zu kennen.


 
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