Udo Bullmann, Vorsitzender der SPD-Abgeordneten im EU-Parlament, sieht diese Entwicklung positiv: „So wird unabhängige Beratung ein starkes Gütesiegel, nach dem sich Anleger richten können.“
Nach dem neuen Verbot sind Provisionen nur noch dann möglich, wenn sie zum Beispiel in der Fondsbranche an die Kunden weitergegeben werden.
Allerdings gelang es nicht, wie von den Grünen und britischen Abgeordneten vorgeschlagen, die Provisionen völlig zu streichen. Die Meinung der Grünen ist, dass Honorararbeit unabhängig und besser für die Kunden sei, die SPD hält dagegen, dass sich nur Gutverdiener eine Honorarberatung leisten könnten.
Hinzu kommt zu der jetzigen Regelung mit der Weitergabe der Provision an Kunden, dass die Finanzberater, die eine Provision annehmen und für sich behalten, sich nicht länger unabhängig nennen dürfen, was die EU bereits in einem ursprünglichen Gesetzvorschlag vorgesehen hatte, der zunächst aber auf Skepsis traf.
Vor allem die Sparkassen und die Volksbanken sehen aber auch die neue Gesetzgebung selbst kritisch und erklären gerade die Unterscheidung zwischen unabhängigen und nicht unabhängigen Finanzberatern als „nicht zielführend“. So äußerte sich am Freitag der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und erklärt ferner: „Mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments ist das Rechtssetzungsverfahren auf europäischer Ebene noch nicht abgeschlossen.“
Auch der Verbraucherschutz ist nicht zufrieden, denn hier hatte man sich erhofft, dass es ein striktes Verbot statt einer Weitergabepflicht gebe. Der EU-Verbraucherschutzorganisation BEUC zufolge hätte das Parlament hiermit „eine goldene Möglichkeit verpasst“. (NS/BHB)