In vielen Fällen kann das so sein - allerdings bei weitem nicht in allen, wie ein detaillierter Vergleich zeigt. Die Materie ist allerdings durchweg komplex, da bei einem Vergleich einiges zu bedenken ist.
Entgeltumwandlung gegen private Rentenversicherung: der Vergleich
Ein Mathematiker und ein Rechtsanwalt - Dipl.Math. Schramm und RA Fiala - haben gemeinsam ein Rechenmodell entwickelt, das die Vor- und Nachteile der Entgeltumwandlung möglichst transparent machen soll, um einen Vergleich mit der privaten Rentenversicherung besser möglich zu machen. Grundlage der Annahme ist, dass ein Arbeitnehmer 200 Euro Entgelt monatlich umwandelt und dass die Ersparnis an Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitrag 50% ausmacht. Das kann für viele Fälle als realistisch angesehen werden. Erreicht werden soll eine Betriebsrente von 1.000 Euro nach vierzig Jahren.
Vordergründig sieht die Entgeltumwandlung sehr kostengünstig aus
Für die 200 Euro, die monatlich in die Altersvorsorge fließen, muss der Arbeitnehmer im obenstehenden Beispiel nur 100 Euro aufbringen, der Rest wird durch die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsersparnis gedeckt. Worauf man aber achten muss: die sich ergebende Betriebsrente ist nicht steuerfrei, sondern oberhalb der Freibetragsgrenzen voll zu versteuern. Gemeinsam mit der Sozialrente entsteht dann also zu hohe Steuern, die die Betriebsrente deutlich mindert. Bei 23% Steuerpflicht und vollen Krankenversicherungsbeiträgen schrumpft die Betriebsrente dann auf rund 600 Euro netto.
Vergleich: private Rentenversicherung
Würde der Arbeitnehmer privat vorsorgen, könnte er nur die Hälfte des Betrages monatlich veranlagen, im zitierten Beispiel also lediglich 100 Euro. Daraus ergibt sich rund die Hälfte der Rente, also 500 Euro monatlich, von der nur der Gewinnanteil versteuert wird. Nach den komplizierten Steuerberechnungen würde für eine solche Rente aus einer privaten Rentenversicherung lediglich ein Steueranteil von 17 Euro monatlich anfallen. Die monatliche Rente würde netto also 483 Euro betragen. Etwas schlechter als bei der Entgeltumwandlung - aber nicht um viel, einige ertragreiche Jahre bei der privaten Vorsorge könnten diesen Unterschied schon wieder ausgleichen.
Weniger sozialversicherungspflichtiges Einkommen bedeutet geringere Ansprüche
Was vielfach aber nicht bedacht wird, ist die Tatsache, dass sich bei der Entgeltumwandlung die Ansprüche bei Erwerbsminderung und Arbeitslosigkeit deutlich verringern, weil auch das sozialversicherungspflichtige Einkommen hier geringer ist. Hier müsste also noch einmal zusätzlich vorgesorgt werden, was wiederum den Rentenanteil im Alter noch einmal senkt. Die private Rentenversicherung hat also bei umfassenden Berechnungen, die auch Steuern mit einbeziehen, durchaus die Chance, in vielen Fällen die bessere Alternative zu sein. Aber wirklich unabhängige Finanzberatung sollte abgefordert werden, idealerweise in Form von einem Honorarberater.
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