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Die Wichtigkeit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Vermögenshaftpflichtversicherung ist für Berufsgruppen, die mit ihrer Tätigkeit fremde Interessen wahrnehmen unverzichtbar. Eine herkömmliche Betriebshaftpflicht reicht in diesen Fällen nicht aus. Einige Berufsgruppen sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet ihre Tätigkeit durch eine spezielle Vermögenshaftpflicht abzusichern.


Was ist ein Vermögensschaden?

Bei Sach- und Personenschäden entsteht dem Geschädigten ein offensichtlich wahrnehmbarer und erkennbarer Schaden. Handelt es sich um Beschädigung, Abhandenkommen oder Vernichtung von Sachen, wird dies als Sachschaden bezeichnet. Wird die Gesundheit eines Dritten geschädigt, wird eine Person verletzt oder getötet, handelt es sich um einen Personenschaden. Bei einem Vermögensschaden entsteht dem Geschädigten ein wirtschaftlicher Schaden. Dabei wird zwischen direktem oder echtem und indirektem oder unechtem Vermögensschaden unterschieden.

Direkter und indirekter Vermögensschaden - der Unterschied

Ein direkter oder echter Vermögensschaden entsteht immer dann, wenn eine berufliche Tätigkeit dazu führt, dass einem Dritten ein finanzieller oder wirtschaftlicher Schaden zugefügt wird. So kann etwa eine falsche Beratung, ein falsches Gutachten, eine falsche Berechnung oder eine falsche Beurkundungen zu finanziellen Verlusten des Kunden oder Mandanten führen. 

Im Gegensatz dazu entsteht ein indirekter oder unechter Vermögensschaden infolge eines vorausgegangenen Sach- oder Personenschaden. Beschädigt ein Handwerker ein wichtiges Arbeitsgerät eines Kunden, kann dies zum Beispiel zu einem Verdienstausfall des Kunden führen. In diesem Fall handelt es sich um einen unechten oder indirekten Vermögensschaden.

Eine Betriebshaftpflicht ersetzt keine Vermögenshaftpflicht

Auch eine Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei Vermögensschäden. Allerdings sind nur Schäden abgedeckt, die sich aus Sach- oder Personenschäden ergeben. Wird etwa ein Dritter durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens verletzt und erleidet infolge einen Verdienstausfall, wäre dies ein Vermögensschaden, der über eine Betriebshaftpflicht abgedeckt ist. Die Vermögenshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten, wenn diesem aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit einem Dritten ein direkter Vermögensschaden zugefügt wird. Sie leistet also bei direkten Vermögensschäden und ist damit eine wichtige Absicherung gegen finanzielle Schadenersatzforderungen für viele Berufsgruppen.

Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wichtig?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist als Berufshaftpflicht für alle Berufsgruppen wichtig, die intellektuelle Dienstleistungen erbringen. Dazu gehören alle Berufsgruppen, die fremde Interessen wahrnehmen und beratend, beurteilend, begutachtend, verwaltend oder prüfend tätig sind. Dazu zählen zum Beispiel Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, aber auch Finanzanlage- und Versicherungsvermittler oder Gutachter. Einige Berufsgruppen, wie etwa Rechtsanwälte und Notare, sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet eine Vermögenshaftpflichtversicherung abzuschließen, denn echte Vermögensschäden können unter Umständen existenzbedrohend für den Verursacher sein.

Was leistet eine Vermögensschadenversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Haftung bei direkten Vermögensschäden, die unmittelbar durch die berufliche Tätigkeit des Versicherten oder dessen Mitarbeiter entstehen. Ein solcher Vermögensschaden kann durch vielerlei Arbeitsfehler entstehen. So sind je nach Berufsgruppe auch mangelhafte Dokumentierungen sowie die versehentliche Überlassung wichtiger Dokumente an Nichtberechtigte oder der Verlust von wichtigen Unterlagen mitversichert. Um alle Tätigkeiten umfassend abzudecken gibt es spezielle Angebote für einzelne Berufsgruppen.

Passiver Rechtsschutz inklusive

Berechtigte Forderungen nach dem Eintritt eines Vermögensschadens werden von der Versicherung beglichen. Doch nicht jede Forderung ist berechtigt. Im Schadenfall prüft die Versicherung daher den Schadensanspruch gegen den Versicherten und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten und schaltet notfalls Sachverständige oder andere Experten ein. Dieser Versicherungsschutz wird passiver Rechtsschutz genannt und ist wie bei allen Haftpflichtversicherungen auch bei der Vermögenshaftpflichtversicherung automatisch mit im Versicherungsumfang enthalten.


 
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