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Der Unterschied zwischen "Wachstum" und "Chance" kostet die Commerzbank viel Geld

Die Commerzbank muss wegen der Folgen einer schlechten Beratung 44.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Urteil kam zustande, weil das Institut das Vermögen eines Kunden risikoreich angelegt hatte. Der Urteilsspruch könnte Signalwirkung haben.


Commerzbank

Die Anlageberatung der Commerzbank führte zu 44.500 Euro Verlusten

Ein Anleger hatte 2011 ein Portfolio bei einem anderen Institut, er beendete dort seine Geschäfte und wollte fortan von der Commerzbank beraten werden. Ihm war nicht bekannt, dass die Commerzbank auch in vielen anderen Fällen bereits Ärger hatte. Er besaß 750.000 Euro, welche er aufgrund der Beratungsergebnisse zu 60 Prozent in Aktien und zu 40 Prozent in sogenannte konservative Anlagen investierte. Das Portfolio bei der Commerzbank umfasste sechs Aktienfonds sowie vier Rentenfonds. Im August 2011, die Börsen gingen aufgrund der Eurokrise einmal wieder auf Talfahrt, stellte der entsetzte Anleger fest, dass seine Investitionen innerhalb von nur fünf Wochen 44.000 Euro Verlust erlitten hatten. 

Der Kunde forderte das Institut auf, die Wertpapierkäufe rückgängig zu machen, er bestand auf die Gutschrift seiner Ausgangs-Anlagesumme. Er traf mit seinen Wünschen bei der Commerzbank auf wenig Zuspruch und wendete sich an die Justiz. Das Landgericht Hechingen wies den Anleger jedoch ab und gab der Bank recht. Erst die Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart war von Erfolg gezeichnet. Die Richter begründeten ihr Urteil mit diesen Argumenten:

  • Die Risiken des Gesamtportfolios wurden in der Tat als zu niedrig eingestuft.
  • In der Anlage befanden sich auch hochriskante Papiere.

Die Bank hatte das meiste Geld des Anlegers in die dritthöchste Risikoklasse mit dem wohlklingenden Namen Wachstum investiert, bezeichnenderweise heißt die Anlageklasse mit dem größten Risiko Chance.

Das Commerzbank-Urteil könnte vielen Anlegern Mut machen

Die Richter kritisierten an dem Bankhaus beispielsweise die nicht anlegergerechte Bankberatung. Damit jede Beratung kundengerecht wird, müssen folgende Kriterien beachtet werden:

  1. Der Wissensstand des Anlegers muss berücksichtigt werden.
  2. Die finanzielle Situation des Kunden sollte Berücksichtigung finden.
  3. Die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden müssen in die Beratung einfliessen.

Die Commerzbank habe gegenüber dem Kunden das wahre Risiko verschiedener Anlageprodukte verschwiegen, meinten die Richter. Auch störten sie sich an der verharmlosenden Bezeichnung der Risikoklassen, doch dazu gibt es noch keine gesetzliche Regelung. Die Anwälte des Klage führenden Anlegers glauben, dass viele Investoren mit eigentlich auslegebedürftigen Begriffen zu zweifelhaften Portfolios gekommen sind. Der Urteilsspruch wird so manchem Mut machen.

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