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Debatte um das Provisionsabgabeverbot und seine ungewisse Zukunft

Eigentlich besteht es schon seit 1923 - das Provisionsabgabeverbot. Gelegentlich wird immer wieder einmal daran gerüttelt, 2011 wurde es gar von einem Verwaltungsgericht in einem Einzelfall als "zu unbestimmt" erklärt. Die Zukunft vom - mittlerweile von einer Verordnung in den Gesetzesstand erhobenen - Provisionsabgabeverbot ist bislang aber ungewiss - auch die Forderungen der Politik gehen in unterschiedliche Richtungen.


Provisionsabgabeverbot

Die Zukunft des Provisionsabgabeverbots ist derzeit ungewiss

Gesetzlich gesehen existiert das Verbot, dass Versicherungsmittler an Kunden einen Teil ihrer Provision abtreten, noch immer. Ob und wie lange das so bleibt, ist derzeit aber ungewiss - auch die Politik zieht hier in unterschiedliche Richtungen. Während die SPD das Verbot beibehalten will, hat sich die Union mit dem Thema bislang noch nicht eingehend auseinander gesetzt, um zu einer Meinung zu finden - und die Linken fordern eine klare Abschaffung beim Provisionsabgabeverbot. Das BGH hatte in einem Urteil schon Voraussetzungen geschaffen. Wo das wann enden wird, lässt sich im Moment also noch nicht mit Bestimmtheit sagen. 

Argumente dafür und dagegen

Das ursprüngliche Argument hinter dem Provisionsabgabeverbot war, dass Versicherungsmittler eine solche Provisionsabgabe logischerweise ja aus ihren Provisionen finanzieren - und damit auf lange Sicht wohl immer höhere Provisionen verlangen würden, was insgesamt die Tarife verteuern könnte. Das ist nicht ganz von der Hand zu weisen, insbesondere, nachdem heute ja eine Querfinanzierung über die Versicherungssparten hinweg nicht zulässig ist - um beispielsweise aus den hohen Provisionen für PKV Rabatte bei einer anderen Versicherung zu finanzieren. 

Andererseits muss man das Provisionsabgabeverbot allerdings wiederum als eine Einschränkung des freien Wettbewerbs sehen - weil es Versicherungsmittlern unmöglich macht, durch die Schaffung von günstigeren Konditionen an neue Kunden zu gelangen. Inwieweit nun die Honorarberatung durch den Provisionsschutz tatsächlich in der Praxis gehemmt wird, ist nicht klar festzumachen. 

Für viele Versicherungsmittler wäre es aber sicherlich ein gangbarer Weg, alle Provision bei jeder Versicherung direkt an den Kunden weiter zu geben und stattdessen ein einheitliches Beratungshonorar zu verlangen. Auch als zeitlich befristete Übergangslösung vom Provisionsberater zum reinen Honorarberater im Versicherungsbereich wäre das durchaus denkbar. Durch das immer noch bestehende Provisionsabgabeverbot ist diese Lösung aber für den Moment noch verbaut. Ob sich das ändert, wird die Zukunft zeigen.

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