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Betriebsvermögen: Übertragung verkompliziert

Wer sein Betriebsvermögen auf die Erben übertragen will, muss bald mit Komplikationen rechnen, denn das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf Firmenerben jegliche Bevorzugung untersagt. Das Urteil könnte allerdings noch weitreichendere Folgen haben, eventuell müssen sich Steuerzahler auf ein völlig neues Erbrecht einstellen.


Betriebsvermögen

Auch beim Betriebsvermögen wird Erben bald komplizierter 

Der Grund liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Darin wird der Gesetzgeber zur Abschaffung verschiedener Ausnahmeregelungen aufgefordert, weil diese gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Die Verfassungsrichter fordern von den Politikern die Beendigung jeglicher Bevorzugung, in diesem Zusammenhang wird auch die Übertragung von Betriebsvermögen auf Erben und Nachfolger einen neuen Rahmen erhalten. 

Das Urteil klingt im ersten Moment wie eine Vereinfachung, es wird allerdings die Übertragung von Betriebsvermögen für alle Beteiligten komplizierter. Die Anforderungen des BGH sind noch nicht in Gesetzesform verfügbar, doch bereits jetzt wird ersichtlich, wie das neue Erbrecht aussehen könnte. Alle Steuerzahler sind von strengeren Regeln tangiert, die gegebenenfalls auch rückwirkend angewendet werden können.

Die wichtigsten Regelungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen

  • Das Verfassungsgericht hat für alle, die jetzt zum Handeln gezwungen sind, eine Übergangsfrist von 18 Monaten eingeräumt.
  • Diese Frist gilt jedoch in erster Linie für die Gesetzgebung, die bis zum Stichtag nicht verfassungskonforme Regeln nicht nur abschaffen, sondern auch ersetzen soll.
  • Bis dahin gelten die momentanen Regelungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen zwar weiter, die Erben könnten jedoch schon bald mit neuen Verordnungen konfrontiert werden. 
  • Sie müssen darüber hinaus  damit rechnen, dass die neu zu schaffenden Gesetze zumindest teilweise rückwirkend Geltung erlangen - ab dem heutigen Tag. 

Damit werden Erben und Erblasser bei der Übertragung von Betriebsvermögen nicht nur finanziell belastet, sondern auch erheblichen Unsicherheiten ausgesetzt.

In vielen Kleinbetrieben bleibt fast alles beim Alten

Sie werden auch künftig steuerlich nicht belastet, wenn sie ihr Betriebsvermögen weitergeben. Die Ausnahmeregelung dient der existenziellen Absicherung und dem Erhalt der Arbeitsplätze. Doch so ganz ohne Einschränkungen kommen auch die kleinen Firmen nicht davon: Sie können mit Belegschaften von bis zu zwanzig Personen nicht mehr mit einer pauschalen Steuerbefreiung rechnen.


 
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