Die Riester-Rente hat im Volksmund derzeit nicht das höchste Ansehen, denn sie sei unrentabel, zu niedrig und gleichzeitig zu teuer. Auch treffen sie Vorwürfe, nach denen sie zu intransparent und zu kompliziert sei. Doch viele sind auf die staatlich geförderte Altersvorsorge angewiesen. Inzwischen unterscheiden die meisten schon gar nicht mehr zwischen Privat-, Betriebs-, Riester – oder Rürup-Renten. Viel eher bringen wir gerne alle Arten der Zusatzvorsorge in Misskredit.
Jetzt hat die Bundesregierung eingesehen, dass bei einzelnen Punkten Handlungsbedarf herrscht und brachte deshalb das „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“ auf den Weg. Grundsätzlich hätte dieses Gesetz ein Selbstläufer sein müssen, denn jede Partei hat mittlerweile die Probleme innerhalb des gesetzlichen Rentensystems bemerkt. Aber es herrscht Wahlkampf und außerdem sind die Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat verschieden verteilt, wodurch das Gesetz zwischen die Fronten geraten ist. Deshalb stellten die Beteiligten das zustimmungspflichtige Gesetz erst einmal zurück. Nun wird der Vermittlungsausschuss unter der Zuhilfenahme konkreter Vorgaben klären, ob der Termin zur Inkraftsetzung am 1. Juli 2013 infrage kommt.
Die Bezuschussung einer Riester-Rente durch den Staat geht wie folgt vor: Zum einen wird der Sparer selbst unterstützt. Außerdem zahlt der Staat auch direkt für dessen kindergeldberechtigte Kinder ein. Außerdem können Riester-Beträge von der Steuer abgesetzt werden. Ist die Steuerersparnis höher, wird die Differenz vom Fiskus erstattet.
Die Gesetzesänderungen halten viele Vorteile für Vorsorgesparer bereit: Vorsorgesparer erhalten einen Beipackzettel, der die Aufgabe hat, ein besseres Verständnis und eine bessere Vergleichbarkeit für den Verbraucher zu ermöglichen. Kosten, Risiken und die Art des abgeschlossenen Vertrags sind darauf vermerkt. Falls dieses Informationsblatt einen Fehler erhält, darf ein Anleger in Zukunft bis zu zwei Jahre nach Vertragsabschluss ausscheiden.
Für Rürup-Rentner steigt die Förderhöchstgrenze von 20 000 Euro auf maximal 24 000 Euro an. Dieser Punkt ist umstritten, weil der Bundesrat die Anhebung als unangemessen bewertet hat. Immerhin werde die Altersvorsorge dadurch ungleichmäßig verbessert. Einigkeit besteht wiederum bei dem Thema, den Förderrahmen in der Hinsicht zu erweitern, dass Absicherungsmöglichkeiten bei Rürup und Riester im Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsschutz vergrößert werden. Wechselt ein Riester-Sparer seinen Anbieter, so sind zudem die Kosten dafür begrenzt: Der neue und auch der abgebende Anbieter darf nur noch gedeckelte Wechsel- und Vertriebskosten einziehen.
Viele Neuerungen bei Wohnriester
Schwerpunktmäßig steht allerdings die Neuerung für die Wohnriester Förderung auf dem Papier. Etwa die Hälfte der Verbesserungen zielt auf den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum ab. Angespartes Riester-Vermögen soll dafür künftig jederzeit Verwendung finden dürfen. Gleiches ist beim Umbau der eigenen Wohnung in eine behinderten- oder altersgerechte Umgebung möglich. Bislang entscheidet sich ein Wohnriester Sparer schon bei Beginn der Anzahlungsphase dazu, ob er auf jede Rate für das Wohnförderkonto Steuern zahlen möchte, oder ob ihm die sofortige Einmalbesteuerung mit 30 Prozent Rabatt mehr liegt. Nach Abschluss des Gesetzes wird die Einmalbesteuerung zu jedem Zeitpunkt der Anzahlphase ermöglicht.
Eine weitere Umstellung steht bei der Höhe der Verzinsung an: Das geförderte Kapital auf dem fiktivem Wohnförderkonto wird nur noch mit einem Prozent pro Jahr, statt wie bislang mit zwei Prozent pro Jahr gefördert. Damit ginge eine Steigerung der Attraktivität einher, weil es zu einer deutlichen Steuerersparnis führe. Entscheidet sich ein Verbraucher in Verbindung mit dieser Änderung für die Sofortverzinsung mit 30 Prozent Nachlass, können signifikante vierstellige Beträge eingespart werden.
Die Widerstände außerhalb der Regierung gegen das Gesetz gehen vor allem von Fonds und Versicherungen aus. Im Bundesrat erhebt man derzeit den Vorwurf, dass andere Vertragsarten durch derartige Änderungen eine signifikante Benachteiligung erleiden. Darüber hinaus drohe mit der gesteigerten Rürup-Förderung ein erheblicher Zahlungsausfall. Aus Sicht der Förderberechtigten sollte es möglichst schnell zu einer Einigung kommen, weil Ausfälle für den Fiskus natürlich einen weniger leeren Geldbeutel für den Verbraucher bedeuten. (LB/BHB)