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Bei Vermögensanlagen unzureichend informiert (2)

Finanztest Experten haben überprüft, wie es sich tatsächlich mit dem Durchblick für die Anbieter verhält – und müssen ein trauriges Fazit ziehen, weil die neuen Kurzinformationen ihr Ziel verfehlen.


Bei Vermögensanlagen unzureichend informiert (2)

Ein einziger Anbieter zeigt gute Ansätze

Während einige Kurzinformationen die zugrundeliegenden Anlageobjekte sehr detailliert beschreiben – so zum Beispiel das Informationsblatt der Hannover Leasing für den Flugzeugfonds Flight Invest 50 – waren die meisten anderen eher niederer Qualität. Teilweise litten sie an Unvollständigkeit oder waren schlecht zu verstehen. Bei geschlossenen Immobilienfonds ähnelten sich die Texte oftmals. Anscheinend folgten die Anbieter dabei der Lobbyvereinigung Verband Geschlossener Fonds (VGF) und ließen sich durch deren allgemein gehaltenes Muster inspirieren. Dabei handelt es sich um ein leeres Formular, bei denen die Firmen nicht mehr tun müssen, als nur ihre Fondsdaten einzutragen.

Wichtige Informationen verschwiegen

Auf diesen Informationsblättern hat Werbung nichts verloren. Deshalb verwundert umso mehr ein Bild auf dem Textstück zum Seehotel Am Kaiserstrand des geschlossenen Immobilienfonds, auf dem ein Hotel am See bei Sonnenuntergang abgebildet ist. Auf der anderen Seite fehlen essentielle Informationen über den Standort der Immobilie: Wo es sich genau befindet, wird ebenso wenig verraten, wie die Anzahl der Zimmer und deren Auslastung.

Allgemeine juristische Angaben massenhaft zu lesen

Eine Großzahl der Blätter ist randvoll mit juristischen Allgemeinplätzen und verzichtet gleichzeitig auf Details, die auf das konkrete Angebot eingehen. Beispielsweise sollte man bei geschlossenen Immobilienfonds über die Risiken in Kenntnis gesetzt werden, die durch Fremdwährungen oder bei Vermietung entstehen. Ebenso sind Hinweise zur Besteuerung häufig wünschenswert, doch man sucht sie vergeblich. Informationen zu Erträgen und Kosten sind zwar meist aufgeführt, verwirren den Leser jedoch häufig. Die zu erwartenden Kapitalrückflüsse an den Anleger sind größtenteils aufgelistet und beispielsweise als 170 Prozent der Einlage über eine Laufzeit von zehn Jahren angegeben. Daraus ergibt sich jedoch nicht die prozentuale Höhe der Rendite, die der Anleger zu erwarten hat.

Spärliche Angaben zur finanziellen Lage

Unerwartete Marktentwicklungen stehen bei einigen Anbietern nicht zur Debatte. Über deren Auswirkungen wird nicht regelmäßig informiert – oder positive Entwicklungen werden selbst bei Negativszenarios erwartet. Handelt es sich um Genussrechte oder geschlossene Fonds, von denen Darlehen vergeben werden, halten die Anbieter sehr häufig Informationen zurück, mit denen die finanzielle Lage der Schuldner eingeschätzt werden kann, obwohl das für die Beurteilung sehr wichtig ist.

Ziel verfehlt

Falls sich an diesem Zustand nichts ändert, erscheint die Einführung der neuen Kurzinformationsblätter sinnlos, weil sie ihr Ziel verfehlen. Das Finanzministerium kann diese unangenehme Situation beenden, indem es Aufbau und Inhalt der Kurzinformation genauer bestimmt und das in einer Verordnung niederschreibt. Wenn auch die Qualität eines Informationsblattes isoliert betrachtet keinen direkten Rückschluss auf die Güte einer Anlage zulässt, so ist bisweilen aber doch die Negativauslese dank der vielen unvollständigen Blätter möglich. Versteht ein Anleger nicht, was der Anbieter ihm mit dem Informationsblatt zu einer Vermögensanlage vermitteln möchte, kann er sicher sein, dass dieses Angebot keine gute Wahl für ihn ist. (LB/BHB)


 
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