Der klassische Bausparvertrag erschwert mittlerweile die Finanzierung
Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen sind die Verbraucher mit einem Annuitätendarlehen besser beraten als mit einem Bausparer. Vor allem die Verträge, die vor etwa zehn Jahren abgeschlossen wurden, sind noch mit Kreditzinsen von mehr als 3,5 Prozent behaftet. Auch wer von den entsprechend üppigen Guthabenzinsen profitieren möchte, wird derzeit mit Herausforderungen konfrontiert. Die Bausparkassen möchten auf die Kunden mit diesen Tarifen verzichten und kündigen die Verträge in Massen.
Das Szenario wirft Fragen seitens der Verbraucher auf
Die niedrigen Zinsen müssten ihrer Ansicht nach mit gesenkten Kosten ausgeglichen werden, dabei stehen die Provisionen einmal mehr im Fokus der Bausparkunden. Jeder Bausparvertrag ist mit Abschlussvergütungen in Höhe von 0,6 bis 1,6 Prozent belastet, durch eine Kürzung der Provisionen wäre Bausparen für die Kunden noch attraktiver. Eine neue Regelung der BaFin erleichtert den Vermittlern die teilweise Abgabe der Provisionen. Die Institution setzt sich damit über eine hauseigene Verordnung aus dem Jahr 2005 hinweg, welche bei einem Bausparvertrag die Weitergabe der Abschlussgebühr untersagte.
Alle Beteiligten müssen sich kooperativ verhalten
Die Weitergabe von Provisionen kann laut Darstellung der BaFin auch weiterhin einen Verstoß gegen die allgemeinen Bedingungen darstellen. Die Finanzwächter werden daher auch in Zukunft einzelne Fälle genau prüfen. Darüber hinaus ist von den involvierten Kassen ein hohes Maß an Kooperation gefordert. Sie tragen für die Stabilität der Bauspartarife Verantwortung, insbesondere wenn es zur Weitergabe von Provisionen kommt.
Bausparer können die Provisionen verhandeln
Wer zukünftig einen Bausparvertrag vermittelt, muss sich für den Umfang seiner Provision rechtfertigen. Der Vermittler muss mit überzeugenden Argumenten darlegen, dass seine Leistung die geforderte Vergütung wert ist. Die Branche steht dabei unter starkem Konkurrenzdruck durch die preiswerten Online-Vermittler.