Bausparen ohne Darlehensaufnahme
Die zahlreichen durch das Niedrigzinsniveau hervorgebrachten Kreditofferten der Institute lassen Bausparer zunehmend Abstand von den typischen Bauspardarlehen nehmen. Die Verträge werden stattdessen mehr zur Geldanlage verwendet. Durch lang hingestreckte Einzahlungen werden Guthabenzinsen generiert, die speziell bei älteren Vereinbarungen deutlich über dem Niveau von derzeitigen Tagesgeld Angeboten liegen.
Die Vorgehensweise wird für die Bausparkassen zu einer immer größeren Herausforderung. Sie sind zwangsläufig bemüht, ihre Kunden auf zeitgemäße Verträge mit geringerer Verzinsung umzustellen. Wenn die Anstrengungen erfolglos bleiben, schrecken sie auch vor der Kündigung älterer Abkommen nicht zurück. Verbraucher, die Bausparen als Geldanlage betreiben, müssen Kündigungen bei Weitem nicht in jedem Fall akzeptieren.
- Der Vertrag zum Bausparen kann von der Kasse bei Erreichen der Bausparsumme gekündigt werden, oder wenn die schriftliche Kundenerklärung zum Darlehensverzicht vorliegt.
- Die Kündigung ist inakzeptabel, wenn die Bausparsumme (das Ziel der Geldanlage) noch nicht erreicht ist oder eine Erhöhung der Summe zur Disposition steht.
Die Tricks der Bausparkassen
Die Kassen versuchen, von den Bausparern den Abruf der Darlehen zu erzwingen, doch beim Bausparen als Geldanlage benötigt niemand einen Kredit. Daher versenden sie zunehmend Briefe, in denen die Bausparer zum schriftlichen Verzicht aufgefordert werden. Doch wenn ein solches Schriftstück unterschrieben vorliegt, können die Kassen den Bausparvertrag ganz legal in einer Dreimonatsfrist beenden.
Trickreich sind auch Briefe, in denen Bausparern empfohlen wird, die angesparte Summe anderweitig zur Geldanlage zu verwenden. In anderen Fällen soll das Beenden des Bausparens durch Auflösungsprämien schmackhaft gemacht werden.
Kunden sollten auf diese Offerten nur bei akutem Geldbedarf reagieren, in allen anderen Fällen können sie die Zuteilungsreife beim Vertrag zum Bausparen so lange hinauszögern, bis die darin festgelegte Summe erreicht ist. Bei manchen Verträgen besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung der Bausparsumme.
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