Verbraucherschutz erweitert
Aktuell hat das EU-Parlament einer neuen Richtlinie zugestimmt, mit der der Verbraucherschutz bei eine Kredit für Immobilien europaweit noch weiter verbessert werden soll. Anlass für die beabsichtigte Regelung bildeten vor allem die Immobilienblasen in einigen südeuropäischen Ländern, die wesentlich zur Euro-Krise beigetragen haben. Eine jahrelang leichtfertige Kreditvergabe und unverhältnismäßig viele variable Zinsvereinbarungen hatten viele Kreditnehmer ins finanzielle Aus gestürzt.
Die Regelungen im Überblick
Ein Ansatz der Richtlinie liegt daher in der besseren Kontrolle der Kreditberater und -anbieter. Für sie wird eine besondere Zulassungs- und Aufsichtspflicht festgeschrieben. Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird stärker reguliert und die Informations- und Angabepflichten vor Vertragsabschluss werden erweitert. Der Kunde soll bereits vorvertraglich über Risiken und die auf ihn zukommenden Belastungen einer Baufinanzierung ausführlich informiert werden. Auch während der Kreditlaufzeit ist eine ständige Risikoüberwachung vorgesehen. Grundsätzlich soll es aber bei einer Wahlmöglichkeit zwischen festen und variablen Zinsen bei der Baufinanzierung bleiben. Die vorzeitige Darlehenstilgung wird erleichtert.
Mehr Qualität in der Baufinanzierung?
Ob die Richtlinie zu einer Qualitätsverbesserung in der deutschen Kreditberatung und Kreditvergabepraxis führen wird, bleibt abzuwarten. Viele Ansätze zum Verbraucherschutz sind - nicht zuletzt aufgrund früherer EU-Vorgaben - bereits verwirklicht. Entsprechende Regelungen fanden sich früher im Verbraucherkreditgesetz, jetzt sind sie im BGB und angrenzenden Vorschriften enthalten. Die deutsche Kreditkultur bei Immobilienfinanzierungen ist seit jeher auf Solidität angelegt. So sind Festzinsbindungen üblich und Kreditanbieter achten normalerweise auf das angemessene Eigenkapital bei der Baufinanzierung. Manche Beobachter sehen daher mit Blick auf den deutschen Markt eine Tendenz zur Überregulierung und zur Erzeugung unnötigen bürokratischen Aufwands.
Endabstimmung steht noch aus
Noch ist die Richtlinie nicht endgültig verabschiedet. Hintergrund dafür ist ein Streit zwischen EU-Parlament und EU-Rat über die technische Umsetzung. Das Parlament möchte, dass die Mitgliedstaaten explizit darlegen, mit welchen nationalen Vorschriften sie die Richtlinie konkret umsetzen. Seitens des Rates fehlt es bislang an einer entsprechenden Zustimmung. Erst wenn der Punkt endgültig geklärt ist, soll es zur erforderlichen Schlussabstimmung im EU-Parlament kommen.