In den vergangenen Jahren haben die Immobilienpreise einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Dadurch fürchten einige Eigentümer, die Beiträge für die Police seien zeitgleich angestiegen. Glücklicherweise kann diese Sorge als unbegründet gelten. Susan Sandvoß ist Mitarbeiterin der Provinzial Nord. Sie kann bestätigen, dass sich der Jahresbeitrag eben nicht am aktuellen Markpreis orientiert. Viel eher hängt die Summe davon ab, wie viel es kosten würde, ein vergleichbares Haus mit ähnlicher Ausstattung neu zu bauen und ob grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen ist. Dafür steht der Baupreisindex bereit. Er zeigt die Lohnentwicklung und die Veränderung der Materialkosten innerhalb des Bauhandwerks.
Wurde ein Vertrag zum Ende der 1990er Jahre oder später abgeschlossen, kann man sicher sein, dass eine Unterversicherungsverzichtsklausel den Wiederbeschaffungswert deckt. Doch auch bei solchen Verträgen ist es obligatorisch, dass Aufwertungen und Erweiterungen am Haus der Hausversicherung gemeldet werden. Dadurch wird der Schutzumfang durch höhere Prämien angepasst.
Altverträge, die aus der Zeit des letzten Jahrtausends stammen, erweisen sich hingegen als problematisch. Denn etliche dieser Policen sind noch auf der Zeitwerttafel basierend. Die Assekuranz nimmt im Schadensfall Abschläge vor, die sich nach Zustand und Alter des Gebäudes richten. Sie zahlt also keine aktuellen Wiederbeschaffungskosten. Bei einem Abschlag von maximal 40 Prozent des Neuwerts, kommt ein Totalschaden besonders teuer zu stehen. Hat jemand ein Haus für 250 000 Euro gekauft, steht ihm hinterher nur eine Summe von 150 000 Euro zur Verfügung.
Einerseits verlangt eine Bank immer die Vorlage einer abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung, wenn es darum geht, einen Immobilienkauf zu finanzieren. Die Banken sind jedoch relativ unvorsichtig. Sie prüfen nämlich nicht im Detail, ob tatsächlich der gesamte Wiederbeschaffungswert mitversichert ist. Allein das Eigeninteresse einer Bank sollte hier ausreichen, genauer nachzuschauen.
Ist es vielleicht noch zu verschmerzen, dass die Versicherungsangelegenheiten in der Hektik eines Hauskaufs untergehen, weil die Kündigungsfrist eher verbraucherunfreundlich ist, sollte der Käufer doch bis zum nächsten Kündigungstermin die Angebote der Mitbewerber prüfen. Mit Sicherheit wird hier auch ein besseres Angebot offeriert. Die Wahrscheinlichkeit ist so hoch, weil der Wohngebäudeversicherungsmarkt mitunter hart umkämpft ist. Dieses Interesse an Neukunden ist vor allem darin begründet, dass nach der ersten abgeschlossenen Police das Anschlussgeschäft vielversprechend ist.
Werden die Angebote verglichen, muss aber nicht bloß die Prämie ins Auge gefasst werden, sondern es lohnt sich auch, auf den Versicherungsschutz zu achten. Grade bei sehr alten Häusern kann es nicht schaden, wenn der Besitzer sich über Deponie- und Abbruchkosten im Klaren ist.
Häuser sind bis in die 70er Jahre hinein auch mit Asbest gebaut worden. Das Material hat den Status des Sondermülls, weil es krebserregend ist. Kommt es zu so erheblichen Beschädigungen, dass ein Haus abgerissen werden muss, in dem Asbest verbaut wurde, steigen die Abbruch- und Deponiekosten schnell auf mehr als 100 000 Euro an. Die allermeisten Wohngebäudeversicherungen decken jedoch nur Abbruchkosten ab in Höhe bis zu 30 000 Euro. Dieses Risiko sollte ein Eigentümer nicht eingehen. Es zu umgehen ist auch nicht teuer, denn eine Police mit dem entsprechenden Zusatz kostet nicht mehr als jährlich 20 Euro.