Bausparverträge: Erst ausreichend ansparen, dann Hauskauf
Das Wesen eines Bausparvertrages kann man wie folgt zusammenfassen: Zunächst monatliches Ansparen zu einem vergleichsweise geringen Guthabenzins. Anschließend wird die über Jahre angesparte Summe (häufig 50 % der Bausparsumme) als Eigenmittel zum Hauserwerb verwandt. Gleichzeitig erhält der Bausparer die andere Hälfte als Bausparvertrag zu günstigen, schon bei Abschluss des Vertrages feststehenden Konditionen als Bauspardarlehen, um das Haus kaufen zu können.
Bausparvertrag: Durch Wohnriester wieder überlegenswert
Durch das extrem niedrige Zinsniveau sind heutzutage ältere Bausparverträge aber nicht mehr attraktiv, liegen deren Zinsversprechungen für das spätere Bauspardarlehen doch deutlich über dem aktuellen Marktzins. Viele Verbraucher wollen heute zudem nicht erst Jahre ansparen, sondern wollen sich gleich die Traumimmobilie zulegen. Bausparverträge werden daher oftmals erst beim Hauskauf abgeschlossen. Die Ansparzeit überbrückt dann die Bausparkasse mit Voraus-Darlehen, die nicht getilgt werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Bausparverträge eine relativ verlässliche Planung ermöglichen, aber hohe Provisionen beinhalten und gleichzeitig nicht viel Flexibilität ermöglichen.
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Bausparvertrag – was man wissen muss
Bausparkassen bieten Möglichkeiten zur Immobilienfinanzierung. Dafür nutzt man in der Regel Bausparverträge. Mit deren Hilfe spart der Anleger die vertraglich festgesetzte Bausparsumme bis zu einem vorher bestimmten Prozentsatz an. Danach fehlt allerdings noch ein Restbetrag bis zur vollständigen Summe. Dieser Teil wird bei der Zuteilung des Bausparvertrags mit einem Bauspardarlehen gewährt. So kann der Bausparer gleich von Anfang an über die volle Bausparsumme verfügen. Auf das Bauspardarlehen hat er sogar einen Rechtsanspruch, der außerdem vererbt werden kann.
Bereits zum Vertragsschluss stehen Zinssätze, Anspar- und Tilgungszeiten, Mindestguthaben zur Zeit der Zuteilung, Regelspar- und Tilgungsbeiträg neben anderen Variablen bereits fest. Von den Bausparkassen werden generell verschiedene Tarife angeboten. Neben Schnellspartarifen gibt es auch Langzeittarife oder Standardtarife, deren Laufzeit durchschnittlich 18 bis 20 Jahre dauert, wovon etwa acht Jahre die Ansparzeit beträgt.
Als erstes wird ein Mindestguthaben angespart
Während der Sparphase sammelt der Anleger das Mindestguthaben an. Das tut er im besten Fall mit monatlichen oder vierteljährlichen Zahlungen, die nicht unterhalb des Regelsparbeitrags liegen. Dieser befindet sich je nach Tarif bei monatlich drei bis zehn Promille der Bausparsumme. Kommt es zur Nichtbesparung des Vertrags, kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen.
Die Zuteilung, also die Auszahlung der Bausparsumme durch die Bausparkasse, erfolgt, sobald alle Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese findet man in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparverträge. In der Regel handelt es sich aber um die folgenden Punkte: 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme muss als Mindestguthaben angespart worden sein, außerdem muss die Mindestvertragsdauer abgewartet werden. Sie bezeichnet den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem frühestmöglichen Termin der Zuteilung. Neben einer Mindestbewertungszeit wird auch eine Mindestsparzeit beachtet. Auf feste Zuteilungsaussichten muss der Bausparer jedoch verzichten, weil die Bausparkasse ihre Darlehen im Wesentlichen aus den Guthaben anderer Sparer bezieht, die noch keinen zuteilungsreifen Vertrag besitzen. Daraus resultiert eine zeitlichen Veränderungen unterworfene Abhängigkeit von übrigen Marktmechanismen, wodurch sich der Auszahlungszeitpunkt manchmal um einige Monate verschieben kann.
Die Darlehensphase nutzt der Bausparer zur Tilgung
Eine Tilgung erfolgt in der sich anschließenden Darlehensphase. Bereits beim Abschluss des Bausparvertrags ist das Bauspardarlehen mit einem festen Zinssatz versehen. Gelangt der Sparer aber – erwartet oder unerwartet – an größere Geldsummen, kann er es zu jedem Zeitpunkt auch anteilig oder komplett zurückzahlen, ohne dass Vorfälligkeitsentschädigungen auf ihn zukommen. Je nach Tarif liegt die anfängliche Tilgungshöhe zwischen 0,2 Prozent und 0,9 Prozent der Bausparsumme pro Monat. Zusätzlich wird oft eine Absicherung des Darlehens durch eine Risikolebensversicherung empfohlen. Erleidet der Bausparer den Tod, übernimmt die Versicherung also die noch offenen Forderungen der Bausparkasse.
Zu guter Letzt interessiert noch die Frage, für welche wohnwirtschaftlichen Maßnahmen die Bauspardarlehen verwendet werden können. Zuerst ist der Erwerb von Grundstücken zu nennen, auf denen sich Gebäude errichten lassen, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Darüber hinaus auch der Bau dieser Gebäude, deren Einrichtung, Erhaltung und Verbesserung.