Finanzberater - Jetzt den richtigen Berater finden
Traditionell und historisch übernimmt ein Finanzberater die Beratung seiner Klienten zu Fragen der unterschiedlichen Finanzdienstleistungsprodukte der Geldinstitute und Versicherer. Geldanlage, Versicherungsthemen, Altersvorsorge, alles Themen für einen Berater. Wenn er wirklich unabhängig ist, sollte er auf Honorarbasis arbeiten. Auf der Berater-finden Übersichtskarte können Sie den zu Ihnen passenden Berater ganz in Ihrer Nähe finden. Wenn Sie dann auf das Profil gehen, sehen Sie die Kompetenzen und die Artikel zu interessanten Themen, die in der letzten Zeit verfasst wurden. Machen Sie sich am besten gleich auf die Suche.
Diese Branche der Dienstleistungen erlebte ein jüngster Zeit viel Aufmerksamkeit durch den Gesetzgeber, der mit verschiedenen Gesetzesnovellierungen die Berufsbilder der Finanzberater und Vermögensberater mit Mindestausbildungskriterien und besonderen Auflagen versah.
Der Begriff "Finanzberater" bedarf der Regulierung
Das zuständige Ministerium für Verbraucherschutz der Bundesrepublik Deutschland kreierte mit dem kürzlich verabschiedeten Gesetz zur Honorarberatung ein neues Berufsbild in diesem Sektor. Dem neuen Gesetz nach wird künftig der auf Honorarbasis tätige Berater und der auf Provisionsbasis aktive Berater ganz transparent voneinander getrennt. Mischformen wird es nicht mehr geben und der Gesetzgeber schaffte eine klare Trennung. Honorarberatern wird es künftig nicht mehr gestattet sein, sich Vermittlungsleistungen von den Finanzproduktanbietern vergüten zu lassen. Etwaige Provisionen oder Vergütungen sind vollumfänglich dem auftraggebenden Klienten in ungeschmälerter Form zukommen zu lassen.
Welche weiteren neuen Gesetze und Regelungen sind relevant?
Das Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht wurde bereits zum 1. Januar 2013 gesetzlich neu geregelt und obendrein mit einer ergänzenden Erlaubnisvorschrift in der Gewerbeordnung versehen. Der § 34 f (GewO) legt seither verbindlich fest, über welche beruflichen Mindestqualifikationen ein Vermögens- oder Finanzberater verfügen muss, wenn er die Beratungsleistung in selbstständiger Form erbringen möchte.
Der Sachkundenachweis und eine Berufs-Haftpflicht gehören dann neben bestimmten persönlichen Kriterien zu den zwingenden Voraussetzungen der behördlichen Erlaubnis. Angestellte eines Versicherers oder Finanzproduktanbieters fallen allerdings nicht mit unter diese Nachweis- und Versicherungspflicht.
Die vertragliche Bindung von dem Finanzberater an den Finanzproduktanbieter ist in den Brennpunkt der Aufmerksamkeit der Verbraucherschützer geraten. Der vertraglich oder per Anstellungsvertrag an einen Anbieter gebundene Finanzberater bemüht sich um die Vermittlung dessen Produkte, um seine Vorgaben zu erreichen.
Wie erhöhe ich die Wahrscheinlichkeit einer optimalen Finanzberatung?
Die Qualität der Beratung steigt aber in der Regel mit dem Facettenreichtum eines Angebotsportfolios an. Nicht jeder Anbieter kann auch immer eine individuell optimale und bedarfsgerechte Lösung aus einer Hand für einen Klienten anbieten. Der Finanzberater als Makler bietet zwar die Produkte mehrerer Anbieter an, seine Vergütung ist aber direkt mit dem Verkauf dieser Angebote verknüpft. Fachleute sehen eine gewisse Freiheit von möglichen Interessenkonflikten und gute Voraussetzungen für eine ausgezeichnete Beratungsqualität in der Tätigkeit eines gänzlich ungebundenen Finanzberaters. Testen Sie dies über den Beratungsgutschein.
✔ Geld sparen und Geld anlegen
✔ Unabhängig und Kompetent
Versicherungsvermittler ?
Finanzierungsspezialist ?