Das Schmerzensgeld ist immer ein schwieriges Feld, wenn es um Ausgleich für erlittenes Unrecht oder den von Dritten verursachten Verlust von nahen Verwandten geht. Dass Geld den Wert eines menschlichen Lebens nicht aufwiegen kann, wird dabei allgemein anerkannt. Doch welcher Betrag ist "richtig" ? Darüber können dann die Ansichten schon weit auseinander gehen. Wer persönlich betroffen ist, wird diese Frage anders beantworten als ein unbeteiligter Dritter.
Ausgleich für Trauer und Leid
Zunächst einmal müssen die Begrifflichkeiten geklärt werden. Schmerzensgeld ist etwas anderes als rein materieller Schadensersatz. Letzterer dient dazu, die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen eines menschlichen Verlustes zu regulieren. Er lässt sich relativ gut nach einheitlichen Standards objektivieren und bemessen. Beim Schmerzensgeld sieht es dagegen anders aus. Es ist als Ausgleich für persönlichen Schmerz, Trauer und Leid gedacht - für den immateriellen Schaden, der mit Tod, Krankheit oder anderen gravierenden Lebensbeeinträchtigungen verbunden ist. Dass diese auf subjektives Empfinden abstellende "Entschädigung" schwer zu definieren ist, leuchtet unmittelbar ein.
Während es in den USA bei Schmerzensgeld-Zahlungen oft um fantastisch hohe Summen für vergleichsweise banale Fälle geht, zeigt sich das deutsche Recht in dieser Hinsicht ausgesprochen zurückhaltend. Einen Anspruch haben ohnehin nur unmittelbar Betroffene - die Opfer-, für Angehörige ist ein Ausgleich eigentlich gar nicht vorgesehen.
Deutsches Recht reformbedürftig
Die im aktuellen Germanwings-Fall oder anderen Unglücken geleisteten Summen beruhen denn zu einem erheblichen Teil auch auf Freiwilligkeit, weniger auf gesetzlicher Verpflichtung. Welche Beträge dabei gezahlt werden, hängt zu einem erheblichen Teil auch vom öffentlichen Druck und Image-Aspekten ab. So kommt es, dass für vergleichbare Schicksale höchst unterschiedliche Summen zustande kommen.
Dieser Zustand ist nicht befriedigend, das erkennen inzwischen viele Experten an. Im internationalen Vergleich bildet Deutschland ein Schlusslicht, wenn es um das Schmerzensgeld geht. Die jetzige Grosse Koalition hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform vereinbart. Durch den Germanwings-Absturz ist das Thema jetzt noch aktueller geworden. Doch mit der Umsetzung tut man sich offenbar schwer. Eine konkrete Gesetzesvorlage fehlt bisher und bei den Vorüberlegungen dazu machen sich schon wieder starke Einschränkungen bemerkbar.
So sollen Angehörige lediglich im Todesfall einen Anspruch erhalten und auch nur dann, wenn schuldhaftes Verhalten des Verursachers vorliegt. Das wäre dann im Zweifel gerichtlich zu klären. Keine guten Aussichten für eine Verbesserung der Situation.