Immerhin werden bei einigen Ländern keine Quellensteuern erhoben wie in England, Irland und Singapur oder aber die Quellensteuern werden voll auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, so dass hier keine effektive Kürzung stattfindet: Es sind dies die Länder: Japan, China, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Russland und Thailand. Einen Sonderfall stellt die USA dar. Besitzer US-amerikanischer Aktien müssen bereits im Vorfeld der Dividendenzahlung einen Antrag auf Ermäßigung der Quellensteuer stellen. Ansonsten behält der Fiskus pauschal 30 Prozent der Ausschüttung ein. Zwar können Anleger die 15-prozentige Differenz nachfordern, dafür ist jedoch eine vereinfachte Steuererklärung erforderlich. (Quelle: "Capital" 11/2013).
30.09.2013
Vorsicht Quellensteuer!
Ausländische Aktien locken oft mit hohen Ausschüttungen. Leider landen davon wesentliche Teile nicht "automatisch" im eigenen Depot. Vielmehr findet meist ein Quellensteuerabzug (ca. 15-35%) im Ausland statt, und Anleger müssen die einbehaltenen Steuern per aufwändigem Antragsverfahren bei den ausländischen Steuerbehörden zurückfordern. Besonders schwierig wird das in Spanien, Portugal, Frankreich, Italien und Australien.
Dieser Text ist vom Autor freigegeben worden. Er trägt daher die alleinige inhaltliche und presserechtliche Verantwortung. Eine Haftung anderer Personen/Institutionen ist ausgeschlossen.
Herzlich Willkommen Video | Honorar für Beratung