Das Bundesgesundheitsministerium erläutert in seinem Leitfaden zur Krankenversicherung, dass Sie als Kassenpatient die behandelnden Ärzte frei wählen können. Im Prinzip ja, aber ... Wie es aus dem entsprechenden Sozialgesetzbuch hervorgeht, können Sie als Patient Ihre behandelnden Zahnärzte oder Internisten frei wählen, einzige Voraussetzung ist deren Kassenzulassung.
Prinzipiell freie Arztwahl
Wesentlich anders sieht es jedoch im Krankenhaus aus. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie in Ballungsräumen die Klinik mit den besten Erfahrungswerten aussuchen, auf dem Land bleibt Ihnen nur das Kreiskrankenhaus. Reha-Maßnahmen werden von der Kasse entschieden - die medizinische Versorgung wird von zugewiesenen Medizinern bewerkstelligt, bei denen Sie nur auf Kompetenz hoffen können.
Das Geschäftsmodell der privaten Krankenzusatzversicherung
Die oben beschriebene Rechtslage ist die Grundlage für eine zusätzliche private Krankenversicherung. Kassenpatienten, die gerne den behandelnden Arzt wählen, lieben die Chipkarte, denn sie verschafft ihnen den Status eines Privatpatienten. Wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht, können sie damit Wahlleistungen vereinbaren sowie tarifabhängig auf Einbettzimmer mit Verpflegungsauswahl, Wlan und einen Arzt ihrer Wahl bestehen.
Unter einem Wahlarzt ist in der Regel ein Chefarzt zu verstehen, weil nur dieser die Berechtigung zur privaten Abrechnung besitzt. Das Folgende sollten Sie unbedingt wissen, wenn Sie sich für einen der zahlreichen Chefarzt-Tarife der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung interessieren.
Alles nur Marketingschwindel?
Rein rechnerisch auf jeden Fall, das geht schon aus der Anzahl der vorhandenen Chefärzte hervor:
- In deutschen Krankenhäusern praktizieren rund 147.000 Mediziner.
- Knapp 15.000 von ihnen sind Chefärzte.
- Dem gegenüber stehen 13 Millionen Versicherte mit Anspruch auf Chefarztbehandlung.
Das Arbeitspensum wäre auch bei bester Zeiteinteilung nicht zu bewältigen, gleichzeitig erwarten Kranke von einem Chefarzt aufwändigere Betreuung mit mehr Kompetenz. Da ein Chefarzt neben der Krankenfürsorge auch repräsentative und unternehmerische Aufgaben zu bewältigen hat, muss er delegieren. Das heißt, er überträgt alle Aufgaben, die nicht zwingend von ihm ausgeführt werden müssen, an Assistenzärzte oder das Pflegepersonal.
Sie als Patient bezahlen alle von Helfern ausgeführten Dienstleistungen allerdings entsprechend ihrer Krankenversicherung mit Chefpreisen. Der Chefarzt muss laut Gesetzgebung lediglich dafür Sorge tragen, dass die delegierten Arbeiten mit klaren Anweisungen eine chefärztliche Prägung erhalten.
Kaum Chancen zur Aufklärung
Angesichts zögernd eintreffender sowie wenig transparenter Rechnungen und extrem schwieriger Beweislage können die Anbieter der privaten Krankenversicherung nur in den seltensten Fällen Missbrauch nachweisen. Sie als betroffener Patient wären den Versicherern auch keine große Hilfe, und Sie freuen sich über die wiederhergestellte Gesundheit und haben die lästigen Einzelheiten längst verdrängt.