Steuerspartipps in den Bereichen Versicherungen und Finanzen.
Die im Segment Versicherungen zu beachtenden Steuerspartipps betreffen sowohl die Versicherungsbeiträge zur PKV als auch die staatlichen Zulagen. Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung können dieses Jahr noch einiges an Steuern sparen, indem sie ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Voraus entrichten. Denn diese Gelder können bis zur zweieinhalbfachen Höhe eines Jahresbeitrags als Vorauszahlungen überwiesen werden. Versicherungsnehmer, deren Einkommen 2014 wahrscheinlich geringer ausfallen wird als in diesem Jahr, haben die meisten Vorteile von solchen Vorauszahlungen.
Für Leute, die im Jahr 2011 in den Bereichen Riesterzulagen, Arbeitnehmersparzulagen sowie Wohnungsbauprämien Anspruch erworben, jedoch bisher nicht bei der zuständigen Zulagenstelle beantragt haben, wird die Zeit knapp. Denn sollte die Steuererklärung für das Jahr 2011 nicht bis spätestens zum 31.12.2013 beim Finanzamt eingehen, gelten die staatlichen Zuschüsse als verloren.
Selbständige und gut verdienende Angestellte können durch den Abschluss einer Basisrente(Rürup) für dieses Jahr noch die volle Förderung für 2013 sichern und dabei enorm Steuern sparen. Der als Sonderausgaben abzugsfähige Höchstbetrag (20.000€ / 40.000€ verheiratet) der entrichteten Beiträge beträgt 76%. In Kombination mit einem Honorartarif ohne Provisionskosten spart der Verbraucher neben den Steuern bares Geld und erzielt damit eine sehr sichere und solide Altersversorgung.
Bei den Steuerspartipps zum Thema Finanzen sind noch Optionen zu Altverlusten, Freistellungsaufträgen sowie Werbungskosten für Anleger offen. Vom Finanzamt bescheinigte Altverluste, welche vor dem ersten Januar 2009 entstanden sind, können nur noch bis zum 31.12.2013 mit aktuellen Kursgewinnen aus Aktien verrechnet werden. Auch hier drängt die Zeit.
Freistellungsaufträge für Kapitalgewinne können noch bis zum letzten Tag des Jahres bei den Banken abgegeben werden. Wenn bis dahin kein Freistellungsauftrag eingereicht wird, führt jedes Institut automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle erwirtschafteten Kapitalerträge ab. Dazu kommt weiterhin der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Steuerspartipps für Anleger betreffen auch die Werbungskosten. Auch in diesem Jahr loht es sich für Anleger, Quittungen für Werbungskosten auf Kapitalerträge zu sammeln. Diese Vermögensverwaltungs- und Depotgebühren, oder auch Reisekosten sollten unbedingt geltend gemacht werden, denn bei den Finanzgerichten laufen zurzeit mehrere Musterverfahren bezüglich der Kostenanerkennung. Sollten die Steuerbescheide negativ ausfallen, können sich Anleger hierauf berufen: FG Köln, Aktenzeichen 8 K 1937/11; FG Münster, Aktenzeichen 6 K 607/11 F und 3 K 127/11.
Weitere Steuerspartipps zu unterschiedlichen Themen.
Wichtige Steuerspartipps für Anleger kommen aus dem Bereich Edelmetalle. In Deutschland wird zum 1. Januar die Mehrwertsteuer für Silbermünzen und Barren auf 19 Prozent angehoben. Wer langfristig in das Edelmetall investieren möchte, sollte sich noch in diesem Jahr eindecken und somit die Steuererhöhung umgehen.
Die Steuerspartipps zum Pflegepauschbetrag betreffen alle, die eine schwerbehinderte Person in deren Wohnung, oder bei sich zu Hause pflegen. Hier können 924 Euro Pflegepauschbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dieser Steuervorteil wird vom Finanzamt 2013 erstmals auch für die Pflege in einer Wohnung im EU-Ausland sowie im Europäischen Wirtschaftsraum gewährt.
Die Frist für einen Steuerklassewechsel bei Ehepaaren ist für dieses Jahr zum ersten Dezember ausgelaufen, daher können keine Steuerspartipps zu diesem Thema mehr gegeben werden.
Wenn sich im kommenden Jahr für Unterhaltszahlungen, Arbeitsweg sowie Kinderbetreuung höhere Kosten ergeben, sollten auf der Lohnsteuerkarte 2014 entsprechende Freibeträge eingetragen werden. Das kann beim zuständigen Finanzamt des Wohnorts geschehen, durch den Arbeitgeber wird dann weniger Lohnsteuer einbehalten.
Der Letzte der Steuerspartipps behandelt den Investitionsabzugsbetrag. Diesen können Selbstständige noch 2013 beantragen, dazu ist die glaubhafte Darlegung bezüglich beabsichtigter Anschaffungen in den kommenden drei Jahren erforderlich. Verstreicht diese Zeit ohne Investitionen, müssen die erstatteten Steuern zurückgezahlt und sechs Prozent jährliche Zinsen darauf rückwirkend entrichtet werden.