Besonders Mittelständler, aber auch Freiberufler nutzen solche Arbeitsverträge gern, aber immer, wenn Partner, Kinder oder auch Eltern Gehalt beziehen, ist auch die Steuer mit im Boot. Was müssen Sie beachten?
Papiertiger Familienarbeitsvertrag?
Finanzbehörden haben ein wachsames Auge auf Arbeitsverträge dieser Art, denn nur Arbeitsverträge, die bestimmte Bedingungen erfüllen, sind für die Steuer relevant: Bestehen diese Arbeitsverträge nur auf dem Papier? Das Finanzamt verlangt hier entsprechende Nachweise. Außerdem dürfen Arbeitsverträge Vereinbarungen mit Fremden in nichts nachstehen, müssen also Fremdvergleichen standhalten und sind wie vertragsgemäß umzusetzen.
Wann handelt es sich um ernsthafte Arbeitsverträge? Der Bundesfinanzhof (BFH) verlangt, dass Sie Angehörigen einen angemessenen Arbeitslohn zahlen, also nicht mehr oder weniger, als Sie jemand Fremdem mit vergleichbaren Qualifikationen, Fähig- und Fertigkeiten bei gleicher Leistung zahlen würden. Rechtfertigt die durch Verwandte erbrachte Leistung die Höhe der Entlohnung nicht, können Sie diese Differenz zum üblichen Lohn nicht als Betriebsausgabe angeben, sondern müssen sie nach § 12 Nr. 2 EStG für die Steuer als Zahlung aus privaten Gründen verbuchen. Das Arbeitsverhältnis als solches ist laut BFH jedoch nicht zu beanstanden. Eine Steuerfalle lauert überall.
FG Rheinland-Pfalz mahnt: Zu gering bezahlt
Relativ gesehen, kann eine Bezahlung auch zu gering ausfallen. In punkto Steuer splittete sich diese Dienstleistung bisland in einen entgeltlichen (betrieblich veranlassten) und einen unentgeltlichen Teil. Etwas, das jetzt auf dem Prüfstand steht: So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am 29. März 2012, es sei in gewöhnlichen Arbeitsverhältnissen nicht üblich, seine bezahlte Arbeitszeit unverhältnismäßig zu überschreiten - und stellte das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eines Kindes, tätig im Betrieb seiner Eltern, in Frage. Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung liegt beim BFH - eine Revision gegen das FG-Urteil ist möglich, weshalb es Sinn macht, entsprechende Steuer Bescheide anzufechten. Die Steuer stellt die Ernsthaftigkeit von Arbeitsverhältnissen in Frage? Mit umfangreichen Belegen sind Sie auf sicheren Seite.
Wenngleich mündliche Vereinbarungen rechtsverbindlich sind - schriftliche Arbeitsverträge sind bessere Nachweise, ebenso wie akribisches Festhalten von Zahlungszeitpunkt, Zahlungshöhe und Mitarbeitsumfang. Laut Steuer wurde angeblich keine Arbeitsleistung erbracht? Argumentieren Sie mit der Home-Office-Tätigkeit Ihres Ehepartners. Gehalt verspätet gezahlt, weil es finanziell eng war? Nicht überwiesen, sondern Gehalt bar ausgezahlt? Kleine Mängel, aber kein echter Grund, hinsichtlich der Steuer an Arbeitsverhältnissen zu kratzen.
Familienbetrieb: Steuer Spielräume nutzen
Steuerfreie Gehaltsextras wie monatliche Bücher- oder Benzingutscheine bis maximal 44 Euro, Kindergartenzuschuss oder Erholungsbeihilfen dürfen Sie auch Minijobbern zahlen, wenn sie dem Fremdvergleich standhalten bzw. Sie diese Ihren übrigen Mitarbeitern ebenfalls nachweislich zubilligen. Apropos Minijob: Angenommen, Sie stellen Ehefrau und volljährigen Sohn als Bürohilfskräfte auf 450-Euro-Basis ein. Dann können Sie diese jährlichen Lohnaufwendungen von 9.600 Euro plus 2.880 Euro für pauschale Ausgaben von Ihren Betriebsausgaben abziehen. Beträgt der Steuersatz 35 Prozent, sind das ganze 4.368 Euro - Geld, das in der Familie bleibt. Auch Fahrtkosten ermöglichen Perspektiven: Behalten Sie für den Ehepartner Lohnsteuer ein, taucht der Lohn in der gemeinsamen Steuererklärung auf. Das heißt, wenn Sie beide täglich gemeinsam in die Firma fahren, kann jeder von Ihnen die Entfernungspauschale separat steuerlich geltend machen.
Steuervorteile effizient ausloten
Steuern sparen gilt als clever und ist in ökonomischer Hinsicht verständlich. Völlig unnötig, sich mit kleinen Tricksereien am Rande der Legalität zu bewegen: Ganz legal existieren zahlreiche Optionen der Steueroptimierung, was Familienarbeitsverträge angeht. Ein wirklich unabhängiger Berater, der möglichst auf Honorarbasis tätig wird, unterstützt Sie seriös und fachkompetent, aber zu bezahlbaren Konditionen bei der Sondierung aller potenziellen Steuervorteile. Für rechtlich wasserdichte Arbeitsverträge, bei denen Sie nicht draufzahlen, sondern wirklich Steuern sparen.