Steuerbelastung bei Renten steigt
Dabei besteht für Rentner durchaus Anlass, sich um das Thema Steuern zu kümmern. Denn in den vergangenen Jahren ist der fiskalische Zugriff auf die Altersbezüge deutlich erweitert worden. Mit dem sogenannten Alterseinkünftegesetz wurde 2005 das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung bei den Renten eingeführt. Seitdem wird der steuerpflichtige Anteil bei den Alterseinkünften Jahr für Jahr größer.
Während die Steuern die ohnehin meist nicht üppigen Renten beschneiden, wird auf der anderen Seite die Rentenbezugsdauer immer länger. Rentner sind dabei längst nicht mehr alleine auf Tätigkeiten in Haus und Garten beschränkt, wie es das klassische Bild vom Ruheständler vermittelt. Viele ältere Menschen verdienen sich heute noch etwas zu ihrer Rente hinzu - entweder weil sie darauf angewiesen sind oder weil sie sich noch zu rüstig fühlen, um die Hände schon in den Schoß zu legen. Das hat auch steuerliche Konsequenzen.
So lassen sich Steuern sparen
Rentner, die noch dazu verdienen, haben zum Beispiel die Möglichkeit, die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers steuerlich geltend zu machen. Lange hatte sich die Finanzverwaltung dagegen gesträubt, solche Kosten bei Ruheständlern anzuerkennen.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt in einem wichtigen Urteil entschieden, dass es keinen Grund gibt, Rentner bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern zu benachteiligen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, muss das Arbeitszimmer zu 100 Prozent steuerlich anerkannt werden. Das ist aber längst nicht der einzige Punkt, wo Rentner bei den Steuern sparen können. Hier noch einige Beispiele:
- wer im Rentenalter noch Erwerbseinkünfte bezieht, die über Minijob-Niveau hinausgehen, kann anfallende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenso als private Vorsorgeaufwendungen absetzen wie private Haftpflichtversicherungen. Auch die Beiträge für eine private Pflegezusatzversicherung oder eine Sterbekasse sind absetzbar;
- Aufwendungen für den behinderten- und altersgerechten Umbau eines Hauses oder einer Wohnung dürfen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden;
- Rentner können die generell bestehenden Freibeträge bei Körperbehinderungen und für Krankheitsaufwendungen nutzen;
- bei der Kapitalertragbesteuerung lässt sich unter Umständen ebenfalls sparen. Das ist dann der Fall, wenn der persönliche Steuersatz unter der Abgeltungssteuer liegt. Dann lohnt sich eine Deklarierung der Kapitaleinküfte und die Steuern werden zumindest teilweise, ggf. sogar ganz zurückerstattet.
Kein Geld zu verschenken
Es empfiehlt sich also für Rentner, ihre Steuersituation genau zu prüfen. Es besteht kein Anlass, Geld unnötigerweise dem Staat zu schenken.