Bei fehlerhafter Berechnung der Steuern lohnt sich der Einspruch
Jedes Jahr klagen vier Millionen Bundesbürger über die aus ihrer Sicht nicht korrekte Festlegung von Steuern, zwei Drittel dieser Beschwerden sind letztendlich von Erfolg gekrönt. Wenn Steuerzahler sich zu Einsprüchen entschließen, müssen diese allerdings den formalen Anforderungen entsprechen, dabei ist die formlose Mail nicht immer ausreichend. Fehler können jedem passieren, nicht nur dem Finanzamt.
Doch sind falsch berechnete Steuern nicht der einzige Grund, bei dem eine Beschwerde sinnvoll erscheinen mag. Widersprüche erfüllen ihren Zweck auch, wenn es darum geht, ein laufendes Verfahren weiterhin offen zu halten. Grundsätzlich lohnen sich Einsprüche immer, wenn die vom Finanzamt geforderten Steuern nicht konform mit der eigenen Berechnung sind.
Auffälligkeiten beim Steuerbescheid leicht entdecken
Wenn das Finanzamt einen Bescheid schickt und die darin festgelegten Steuern zu hoch erscheinen, hilft oft schon ein Vergleich mit dem Steuerbescheid des vergangenen Jahres. Auch das eigene Steuerprogramm kann beim Aufspüren von Fehlern hilfreich sein. In vielen Fällen ist jedoch ein gewisses Fachwissen erforderlich, denn die Fehler sind manchmal nicht einfach zu entdecken.
Auf den zeitlichen Rahmen achten
Wenn die Steuern des letzten Bescheids als zu hoch erscheinen, müssen Verbraucher bei ihren Einsprüchen das dafür gegebene Zeitfenster von vier Wochen einhalten. Dabei gilt zwar das Datum des Poststempels, doch erschweren Feiertage und Wochenenden die exakte Berechnung dieser Frist. Daher sollten Steuerzahler ihre Beschwerden so früh wie möglich erledigen, denn versäumte Fristen führen meist zu Benachteiligungen.
Einsprüche wegen Steuern per Mail versenden?
Wenn Verbraucher wegen falsch festgelegter Steuern Einspruch einlegen wollen, ist nicht zwangsläufig ein Brief erforderlich. Der jüngsten Rechtsprechung folgend, kann der Widerspruch auch per E-Mail eingelegt werden - allerdings nicht in einfacher Form. Das Finanzgericht Hessen hat dazu entschieden: Wenn Verbraucher die Höhe ihrer Steuern per Mail anfechten wollen, ist die elektronische Signatur zur Identifizierung des Absenders zwingend notwendig.
Zu diesem Urteil ist beim Bundesfinanzhof allerdings eine Revision anhängig, deren Entscheid abgewartet werden sollte. Bis dahin bleibt ein Einspruch aufgrund von Steuerfehlern zwar per Mail möglich, er ist jedoch angesichts der Rechtsunsicherheit in Verbindung mit nicht völlig gegebener Datensicherheit wenig empfehlenswert. Damit der gerechtfertigte Einspruch bezüglich falsch berechneter Steuern nicht in den Mühlen der Bürokratie untergeht, empfehlen Experten weiterhin den traditionellen Weg per Brief.