Bisher sind Spareinlagen und Festgelder nur theoretisch bestens geschützt, denn der Entschädigungsanspruch gilt nicht uneingeschränkt. Es ist zwar richtig, dass die Einlagensicherung in Deutschland vereinzelte, kleinere Bankpleiten problemlos abfangen kann. Aber bietet sie dem deutschen Anleger auch weiterhin uneingeschränkte Garantie, dass Spareinlagen und Festgelder unantastbar und gesichert sind?
Spareinlagen und Festgelder im zweistufigen Einlagensicherungssystem
Die deutsche Einlagensicherung basiert auf einem zweistufigen System mit gesetzlicher und privater Einlagensicherung. Auf einen Namen lautende Gelder eines Kunden, die auf Giro- und Sparkonten, Sparbriefen sowie Fest- und Tagesgeld-Konten liegen, werden privat und gesetzlich geschützt, letztere erst seit 1998 mit einer Sicherung bis zu 100.000 Euro je Kunde. Ein direkter Anspruch auf Entschädigung hat der Kunde jedoch nicht. Die Kreditinstitute sind lediglich dazu verpflichtet, genügend Geld bereitzuhalten, um entsprechende Schäden im Falle einer Pleite kompensieren zu können. Volksbanken und Sparkassen sind Entschädigungseinrichtungen zugeordnet. Im Entschädigungsfall müssen Kunden entsprechend § 3 Abs. 2 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) ihren Rechtsanspruch gegenüber dieser Entschädigungseinrichtung, nicht dem Staat gegenüber geltend machen. Für eine Commerzbank bedeutet das beispielsweise, dass der EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) für nach eigenen Angaben bundesweit knapp 15 Millionen Privatkunden im Extremfall bis zu 1,5 Billionen Euro bereitstellen müsste. Für Beträge über 100.000 Euro eines Kunden greifen andere, von Bank zu Bank, unterschiedliche Sicherungsmechanismen.
Bedeutung des Einlagensicherungsfonds für Spareinlagen und Festgelder
Der Einlagensicherungsfonds (Zusammenschluss von knapp 200 Geschäftsbanken des Bundesverbandes deutscher Banken, BdB) gewährt ihren Mitgliedern bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals (haftbar) der entsprechenden Bank. Aber Achtung: Bei neuen Mitgliedern geht die Haftung lediglich bis 250.000 Euro/Kunde (ein den ersten drei Jahren). 2008 kam ans Licht, dass für Spareinlagen, Festgelder und andere Investitionen der Anleger insgesamt nur etwa 4,6 Milliarden Euro in den drei großen Einlagensicherungssystemen bereitliegen. Unternehmen und Private hingegen haben mit dem Fünffachen (!) vorgesorgt (2,9 Billionen Euro). Bisher hat der Einlagensicherungsfonds bestens funktioniert. Aufgrund der neuesten Entwicklungen sind sich allerdings nahezu alle Wirtschaftswissenschaftler einig, dass eine sich verschärfende Eurokrise eine ernsthafte Gefährdung des heutigen Bankensystems zur Folge haben wird. Das größte Risiko liegt in den geschäftlichen Verflechtungen der Banken, die nicht nur Geld an Fremdunternehmen, sondern auch untereinander verleihen - ein mitunter verhängnisvolles Abhängigkeitsverhältnis.
Einlagensicherung birgt mehrere Risiken
Noch sind Festgelder und Spareinlagen für Bankkunden sicher - aber wie lange noch? Ab dem 1. Januar 2015 soll die Sicherungsgrenze schrittweise gesenkt werden (bis 2025 auf etwa 437.500 Euro). Zudem soll der Rechtsanspruch auf Entschädigung aus der privaten Einlagensicherung entfallen. Ein kritischer Anleger sollte sich daher rechtzeitig mit einem Honorarberater über alternative Strategien Gedanken machen.