Immer wieder VW: Neben dem "Dieselgate" macht der Konzern regelmäßig Schlagzeilen mit Gehältern der Top-Manager, die weitab jeglicher Realität angesiedelt sind. Wenn Christine Hohmann-Dennhardt für 13 Monate über 12 Millionen Euro oder der Ex-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn an die 17 Millionen Euro im Jahr kassierten, stellt sich die Frage nach der Rolle des Aufsichtsrates, in dem Gewerkschaft, Betriebsrat und Bundesland vertreten sind - und die Mehrheit stellen. Ganz offensichtlich hat hier das Kontrollorgan total versagt.
Aufsichtsräte im Nichtangriffsmodus - Exzesse bei der Managervergütung
VW ist jedoch kein Einzelfall, wie zahlreiche Statistiken belegen: Verdienten die Vorstände in den DAX-Unternehmen im Jahr 1990 im Schnitt das 14-Fache der durchschnittlichen Angestelltenbezüge, wurde 2007 bereits das 54-Fache verzeichnet. Auch wenn in den Jahren nach der Finanzkrise etwas Zurückhaltung geübt wurde, stieg dieses Missverhältnis weiter an. Vom 141-Fachen ist bei VW die Rede - für die einfachen Mitarbeiter eine Größenordnung, die sich mit gesundem Menschenverstand nicht mehr erfassen lässt. Besonders fatal: Die Arbeitnehmervertreter hatten permanent den Finger am Drücker.
Allerdings erscheinen die aktuellen Attacken von Martin Schulz, der seine SPD für den anstehenden Bundestagswahlkampf in Stellung bringen will, wenig aussichtsreich und auch wenig aufrichtig. Es sind doch vor allem die Folgen der Agenda 2010, die Lohnzurückhaltung für die Arbeitnehmer vorsah, aber offensichtlich die Managementriegen ausgeklammert hat, die hier durchschlagen. Nun einer Entwicklung den Kampf anzusagen, die selbst initiiert wurde, dürfte auf Dauer nicht tragen.
Aktionäre deutlich stärker als Aufsichtsräte - neue EU-Richtlinie geplant
So logisch die Forderungen der SPD erscheinen, werden sie jedoch nicht einmal vom Koalitionspartner CDU begrüßt. Im Gegenteil, die enge Verbindung in die Wirtschaft dürfte ein Engagement in diese Richtung verbieten. Die ohnehin kaum wahrnehmbare Macht der Aufsichtsräte, die eigentlich alle Steuerungssysteme eines Unternehmens kontrollieren sollen, wird wohl noch weiter beschnitten: Es ist eine EU-Richtlinie in Arbeit, die den Aktionären ein Abstimmungsrecht zum Thema Vorstandsvergütung einräumt. Die Groß-Investoren haben ohnehin ein Wörtchen mitzureden.
Trotzdem darf ein Fakt nicht unberücksichtigt bleiben: Aufsichtsräte haben eine explizite Kontrollfunktion. Angesichts der vielfach dokumentierten Gehalts-Exzesse darf die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe bezweifelt werden.
Genau an diesem Punkt eröffnet sich ein enormes Haftungspotenzial, denn ein Aufsichtsrat hat für alle getroffenen Entscheidungen geradezustehen. Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis es zu ersten Klagen kommt - auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer echten Gehaltsrevolution trotz des Wahlkampfgetöses ausgesprochen gering bleibt.