Verbraucherschützer beäugen Ratenzahlungen schon eine ganze Weile. Dabei geht es jedoch nicht um die Raten an sich, sondern um die Ratenzuschläge, deren genaue Höhe die Gesellschaften gern unter den Tisch fallen lassen, wenn sie mit ihren Kunden kommunizieren. Transparenz sieht anders aus.
Knapp 10 Prozent an der Wirklichkeit vorbei
Zunächst einmal erscheint es harmlos, wenn man - für einen Riester Vertrag oder eine andere Versicherung - Ratenzuschläge von 2 bis 5 Prozent akzeptieren soll. So zumindest verkaufen es viele Versicherungen ihren Kunden. Wird ein Vertrag mit einem Jahresbeitrag von 1.200 Euro halbjährlich gezahlt, erhebt der Versicherer darauf beispielsweise zwei Prozent Ratenzuschlag. Für die monatliche Zahlung will er fünf Prozent vom Riester Sparer. Auf den effektiven Zins bezogen ergibt sich daraus jedoch ein Zinssatz von 8,33 bzw. 11,35 Prozent. Nicht nur Riester Kunden sind von überteuerten Ratenzuschlägen betroffen, auch andere Versicherungen kassieren gnadenlos ab. So berichtete ein Kunde, seine Kfz Versicherung habe ihm mitgeteilt, dass es bei vierteljährlicher Zahlung zu einem Effektivzins von sage und schreibe 14,04 Prozent käme.
Ratenzuschläge sind quasi Darlehen
Dass Riester Verträge offenbar nicht nur mit staatlichen Förderungen und Steuervergünstigungen, sondern auch mit unverhältnismäßig hohen Ratenzuschlägen verbunden sind, ärgert Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV) ganz besonders, weil die Versicherungsgesellschaften ihre Kunden nur unzureichend aufklären. Die versprochenen zwei bis fünf Prozent entsprechen also meist nicht das Wahrheit und so kommt es laut Köster zu "Taschenspielertricks". Diese jedoch seien "bei Verbraucherkrediten schon längst verboten", und zwar seit es die Preisangabenverordnungen gebe. Genau die Verordnungen sind wichtig, denn sie führen dazu, dass es sich bei Raten um entgeltliche Zahlungsaufschübe, also gewissermaßen Darlehen, handelt. Wenn ein Riester Kunde entsprechend der Preisangabenverordnungen Darlehensnehmer ist, der Ratenzuschläge zahlen muss, ist die Versicherung verpflichtet, ihm Auskunft über den Effektivzins zu geben.
Durchsicht der Versicherungsbestände
Nehmen Sie sich die Zeit, einmal Ihre Versicherungsbestände durchzusehen (Versicherung Check) und auf versteckten Ratenzuschläge überprüfen zu lassen. Ob bei Riester oder anderen Versicherungen, es lässt sich bei genauerer Betrachtung oft eine Menge Geld sparen. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzberater helfen, der Weg zu einem Experten auf Honorarbasis führt zu professionellen und objektiven Lösungen.