Das Verticken von Sachen, die man selbst nicht mehr benötigt, ist eine bequeme Möglichkeit, zu Geld zu kommen und oft finden Kaufinteressenten im Netz Schnäppchen, die sonst nicht zu haben sind.
Doch so einfach und lukrativ der Internet-Handel per Ebay & Co erscheint, es gibt auch einige Risiken und Fallen zu berücksichtigen.
Darauf sollten Sie achten
Hier sind einige Punkte, auf die Sie als Käufer oder Verkäufer achten sollten:
- Gewerblich oder privat? - das ist beim Verkauf über Online-Plattformen eine wichtige Frage. Denn wer den Online-Handel als sein persönliches Geschäftsmodell betreibt, gilt im Zweifelsfall als Unternehmer und ist entsprechend steuerpflichtig. Die Grenzen zwischen privatem und gewerblichen Online-Handel sind gar nicht so einfach zu ziehen. Wenn Sie regelmäßig viele oder überwiegend neue Artikel anbieten, auf mehreren Plattformen gleichzeitig aktiv sind oder eigene AGBs haben, sind Sie im Zweifel Unternehmer. Dann sollten Sie sich um die ordnungsgemäße Versteuerung kümmern, wenn Sie nicht Ärger mit dem Finanzamt riskieren wollen.
- Als privater Anbieter können Sie bei Ebay und vergleichbaren Portalen Ihre Mängelhaftung im Unterschied zu gewerblichen Händlern einschränken. Doch ganz exkulpieren können Sie sich damit nicht. Wenn Ihre Produktbeschreibung nicht das hält, was sie verspricht, müssen Sie trotzdem dafür gerade stehen. Achten Sie daher auf korrekte Angaben. Scheinangebote sind übrigens - ob gewerblich oder privat - nicht nur unzulässig, sondern sogar strafbar.
- Als Käufer wissen Sie oft nicht, ob Sie einem Anbieter vertrauen können. Eine Hilfe sind Gütesiegel - zum Beispiel von Datenschutz Cert, EHI, Trusted Shops oder TÜV. Aber Vorsicht, nicht jedes Siegel ist ein Seriositätsnachweis. Daher vermeiden Sie möglichst Vorkasse beim Bezahlen. Diese Zahlungsweise kommt nur bei bekannten Händlern in Frage. Bargeld sollte definitiv niemals fließen. Wählen Sie sichere Bezahlverfahren wie PayPal - eine Ebay-Tochter - oder Click&Buy.
- Auch im Internet gilt: gekauft ist gekauft. Wenn Sie ein Preisangebot abgeben und den Zuschlag erhalten, ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Sie sollten sich daher Ihre Entscheidung gut überlegen, ehe Sie ein Gebot abgeben. Manchmal kann es sinnvoller sein, erst einmal einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Bei gewerblichen Anbietern haben Sie ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Dazu genügt aber nicht mehr das einfache Zurücksenden der Ware. Sie müssen den Widerruf explizit erklären.