Ein häufig unterschätztes Leistungskriterium in der PKV stellen die Heilmittel dar. Krankengymnastik, Fangopackungen und Massagen sind weitaus bekanntere Behandlungsmaßnahmen als Wärmebehandlungen, Elektro-, Licht- und Hydrotherapie sowie Inhalationen. Wenn aber nach einem schweren Verkehrsunfall, bei Entwicklungsstörungen von Kindern oder bei älteren Menschen nach einer Hüft-OP die Bewegungstherapie Anwendung findet, spricht man von Ergotherapie. Schlaganfallpatienten hoffen auf Hilfe durch die Sprachheilbehandlung, der sog. Logopädie.
All diese Behandlungsmaßnahmen werden unter dem Begriff „Heilmittel“ zusammengefasst. Bei der Wahl des Versicherungsschutzes ist darauf zu achten, dass neben den ärztlichen Leistungen auch Behandlungen durch staatlich geprüfte Angehörige von Heil- und Hilfsberufen (Krankengymnasten, Masseure, Ergotherapeuten und Logopäden) mitversichert sind, da der Versicherte sonst nur einen rechtlichen Erstattungsanspruch auf Leistungen hat, die durch einen Arzt erbracht wurden.
• Physikalisch-medizinische Leistungen
• Logopädische Leistungen
• Ergotherapeutische Leistungen
• Nichtärztliche Behandler
• Begrenzung des Leistungsumfangs
Fazit und Empfehlung des Honorarberaters:
Nur die individuelle Analyse eines Experten schützt vor falschen und folgeschweren Entscheidungen. Im 5. Teil folgt das außerordentlich wichtige Thema „Hilfsmittel“.
Teil 2 – Geltungsbereich/Ausland
Teil 8 – Anschlussheilbehandlung (AHB) / Reha / Kurleistungen
Teil 10 – Kindernachversicherung
Teil 14 – stationärer Aufenthalt und Zahnleistungen
Teil 15 – Umwandlungsrecht und Optionen
Teil 16 – Zusammenfassung/Qualitäts-Navi