Einer der wichtigsten, wenn nicht sogar der wichtigste, Leistungsparameter ist der Geltungsbereich und die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes außerhalb Deutschlands. Besonders wichtig erscheint dieser Punkt im Zusammenhang mit der Globalisierung. Immer mehr deutsche Arbeitnehmer sind vorübergehend – für Monate oder Jahre – für Ihren Arbeitgeber rund um den Globus tätig oder verlegen ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, vielleicht auch erst nach dem Erwerbsleben. Das trifft auch auf Selbständige zu.
Dabei gibt es wichtiges zu beachten:
Nach den MB/KK 2009 (Musterbedingungen für die Krankheitskosten 2009) endet das Versicherungsverhältnis bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Aber Achtung: Da nicht eindeutig definiert ist, was unter „gewöhnlichem Aufenthalt“ zu verstehen ist, könnte der Versicherer bereits einen Aufenthalt in Australien von z.B. 4 Monaten als gewöhnlichen Aufenthalt ansehen, das Vertragsverhältnis würde dann nach § 15.3 MB/KK 2009 enden. Es gibt jedoch Tarife, bei denen eine rechtssichere Formulierung in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) vorhanden ist und der Versicherungsschutz bestehen bleibt, und zwar
• grundsätzlich (wenn eine besondere Vereinbarung mit dem Versicherer getroffen wurde, zu der sich der Versicherer verpflichtet)
• wenn eine Postanschrift und Kontoverbindung in Deutschland bestehen oder
• wenn sich ein Wohnsitz im EWR befindet.
Fazit und Empfehlung des Honorarberaters:
Nur die individuelle Analyse eines Experten schützt vor falschen und folgeschweren Entscheidungen. Es gilt Tarife mit weltweitem Geltungsbereich, der Rückreiseverpflichtung und der Wohnsitzverlegung innerhalb der EWU zu filtern. Bei einer Vielzahl der Tarife endet der Versicherungsschutz in solchen Fällen kraft Versicherungsbedingungen. Wenn dann zu allem Übel noch bestehende Erkrankungen den Versicherungsschutz bei einer neuen PKV verhindern, könnten hohe finanzielle Belastungen für die medizinisch notwendigen Behandlungen die Existenz gefährden. Teil 3 beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema „Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)/Zahnärzte (GOZ)“ und schließt logisch an den Geltungsbereich und die Auslandsregelung an.
Alle Teile der PKV-Serie noch einmal im Überblick:
Teil 2 – Geltungsbereich/Ausland
Teil 8 – Anschlussheilbehandlung (AHB) / Reha / Kurleistungen
Teil 10 – Kindernachversicherung
Teil 14 – stationärer Aufenthalt und Zahnleistungen
Teil 15 – Umwandlungsrecht und Optionen
Teil 16 – Zusammenfassung/Qualitäts-Navi