Die Leistungen im Krankenhaus und beim Zahnarzt werden von PKV-Anbietern häufig in ihren Hochglanzprospekten als Highlights dargestellt. Ein finanziell deutlich höheres Risiko kann sich für die Versicherten aus den zuvor beschriebenen Leistungsparametern der PKV Serie ergeben.
Für den PKV Versicherten/Interessenten stellen sich bei einem stationären Aufenthalt zwei Fragen:
- Wird die Unterbringung in einem Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer gewünscht?
- Sollen bei stationären Behandlungen privatärztliche/wahlärztliche Leistungen versichert sein?
Aufgrund der bewussten Entscheidung zu beiden Fragen ergibt sich ein kalkulierbares Kostenrisiko für die Versicherten. Beispiel: Der Versicherte entscheidet sich für einen Tarif mit Mehrbettzimmer und möchte im Krankheitsfall doch ein Einbettzimmer belegen. Für die Mehrkosten kommt der Versicherungsnehmer auf.
Zahnversicherungsleistungen unterscheiden sich in Zahnbehandlung und Zahnersatz.
Die Tarifangebote der PKV-Versicherer unterscheiden sich bei Leistungen mit einer Kostenübernahme von 50% bis 90% für Zahnersatz, Inlays, Overlays, Implantate, Gnathologie usw. je nach ausgewähltem Tarif.
Begrenzung des Leistungsumfangs
o Zahnstaffel zu Vertragsbeginn. Einige Tarife sehen für die ersten Jahre der Vertragslaufzeit eine Kostenbegrenzung für zahnärztliche Leistungen vor (meist nur für Zahnersatz und Kieferorthopädie).
o Höchstsätze während der Vertragslaufzeit. Bei einigen Tarifen entfallen Zahnstaffeln und Höchstsätze bei Kosten, die durch Unfall entstehen.
Material- und Laborkosten
o Für zahntechnische Material- und Laborkosten gibt es keine Gebührenordnung für die Abrechnung bei Privatpatienten.
o Einige Tarife enthalten besondere Regelungen bezüglich der Kostenerstattung. Die nach diesen Regelungen erstattungsfähigen Beträge können unterhalb der tatsächlich anfallenden Kosten liegen.
Fazit und Empfehlung des Honorarberaters:
Nur die individuelle Analyse eines Finanzexperte schützt vor falschen und folgeschweren Entscheidungen. Die Leistungen beim Zahnarzt sollten keinerlei Einschränkungen auf die Ausführung, das Material von Zahnersatz und der Anzahl von erstattungsfähigen Implantaten beinhalten.
Fortsetzung im Teil 15 mit dem Thema „Umwandlungsrecht und Optionen“.
Alle Teile der PKV-Serie noch einmal im Überblick:
Teil 2 – Geltungsbereich/Ausland
Teil 8 – Anschlussheilbehandlung (AHB) / Reha / Kurleistungen
Teil 10 – Kindernachversicherung
Teil 14 – stationärer Aufenthalt und Zahnleistungen
Teil 15 – Umwandlungsrecht und Optionen
Teil 16 – Zusammenfassung/Qualitäts-Navi