Legen Banken wirklich alle Provisionen offen?

Die Finanzinstitute sind per Gesetz verpflichtet, ihre Provisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten offen zu legen. Viele Banken umgehen jedoch die gesetzlichen Bestimmungen. Einer Studie zu Folge weigern sich mehr als die Hälfte aller Kreditanstalten, Provisionen auszuweisen, so dass Verbraucherschützer von einem direkten Boykott sprechen. Fünfzig Prozent von 126 angeschriebenen Sparkassen und Banken möchten keine Auskünfte darüber geben, welche Produkte auf dem Wege so genannter "Festpreisgeschäfte" vermittelt werden und sich ebenso wenig über die Höhe der Gewinnmargen äußern. Zwar bestimmt das "Wertpapierhandelsgesetz" die Offenlegung der Provisionen. Die Praxis jedoch sieht völlig anders aus.


Legen Banken wirklich alle Provisionen offen?

Tarnen, Täuschen, Tricksen

Der Gesetzgeber möchte die Transparenz aller Faktoren forcieren, die einen entscheidenden Einfluss auf die Qualität des Beratungsgespräches haben können. Dabei orientiert sich die Vermittlung (bis auf den heutigen Tag!) nicht etwa an den Bedürfnissen des Kunden, sondern vor allem an der Höhe der gezahlten Provisionen. Jedoch kann erst dann von einer wirklichen Unabhängigkeit der Konsultation gesprochen werden, wenn der Verbraucher auch umfassend über die Zahlungen der Provisionen informiert wird, die seine Unterschrift unter einen etwaigen Antrag auslösen. Die Finanzinstitute wenden jedoch immer wieder Tricks an, um die Offenlegungspflicht hinsichtlich der Provisionen zu umgehen.

Ein Trick besteht darin, Finanzprodukte nicht als so genanntes "Kommissionsgeschäft", sondern als "Festpreisgeschäft" zu verkaufen. Der wesentliche Unterschied hierbei ist, dass die Bank bei einem Kommissionsgeschäft Wertpapiere im Namen des Kunden ersteht. In diesem Fall müssen die Provisionen, die der Verkäufer des Wertpapiers an die Kreditinstitute zahlt, so will es das Gesetz, veröffentlicht werden. Bei einem Festpreisgeschäft jedoch kauft die Bank diese Papiere auf eigene Rechnung und verkauft sie dann an ihre Kunden weiter. In solch einem Fall besteht eben hinsichtlich ihrer Gewinne keine Offenlegungspflicht.

Verbraucherschützer prangern mit Recht diese Umgehungs- und Vertuschungspraktiken an, denn damit wird die vom Gesetzgeber bezweckte Transparenz im Sinne der Beratungsqualität aller Bankkunden in geradezu perfider Weise umgangen. Wie sehr diese Festpreisgeschäfte bei den Finanzinstituten die offenlegungspflichtigen Kommissionsgeschäfte schon ersetzen, und das eben ist das Problem, darüber lassen sich keine fundierten Aussagen treffen. Eines aber steht fest: Das Nachsehen hat der Verbraucher!

Die Lösung: Die Konsultation eines unabhängigen Beraters

Wenn Sie die Sicherheit einer wirklich objektiven Beratung wünschen, dann sollten Sie immer auf die Kompetenz von einem absolut unabhängigen Vermögensberater, der auf Honorarbasis arbeitet, vertrauen. Auch wenn Sie dies, im Gegensatz zu einer Beratung bei Ihrer Hausbank, einen bestimmten Betrag kostet, ist eine solche Konsultation, die Ihre persönlichen Belange und nicht die der Banken berücksichtigt, auf Dauer immer der geeignete und auf lange Sicht auch der günstigere Weg. Denn die profunde und an Ihren Belangen allein orientierte Konsultation hilft Ihnen, erhebliche finanzielle Verluste zu vermeiden.


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