Regelmäßige Überwachung der Kredite

Im Zuge einer Baufinanzierung haben Sie als Kunde die Möglichkeit, sich zwischen einem Hypothekendarlehen mit variabler Verzinsung und mit einer Zinsfestschreibung zu entscheiden. In Niedrigzinsphasen ist die Festschreibung der Zinsen immer die bessere Wahl.


Laufende Kreditanalyse

Allerdings ist es nicht nur wichtig, sich für eine geeignete Zinsfestschreibung zu entscheiden, sondern es ist mindestens ebenso wichtig, die Entwicklung der Darlehenszinsen am Markt laufend zu überwachen.

Derzeit sind die Hypothekenzinsen sehr niedrig, sodass es bei Neuabschlüssen keine Frage ist, dass sich der Kreditnehmer für eine möglichst lange Festschreibung der Zinsen entscheidet.

Falls Sie jedoch bereits seit einigen Jahren einen Immobilienkredit mit einer Festzinsvereinbarung nutzen, kann es durchaus sinnvoll sein, die derzeit günstigen Zinsen zu nutzen und vorzeitig eine Anschlussfinanzierung vorzunehmen. Denn falls Ihre Zinsfestschreibung zum Beispiel in zwei Jahren abläuft, könnten die Zinsen sich bereits auf einem deutlich höheren Niveau als jetzt bewegen.

Aus diesem Grunde ist eine stetige Überwachung der Baufinanzierung bzw. der genutzten Kredite wichtig, damit Sie in solchen Situationen rechtzeitig reagieren können. Aktuell könnte es sinnvoll sein, die zukünftig anstehende Anschlussfinanzierung vorzeitig vorzunehmen, indem Sie ein Forwarddarlehen abschließen. Ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht, kann Ihnen ein unabhängiger Berater im Bereich Baufinanzierung jederzeit ausrechnen. 

Fall Sie Ihre Baufinanzierung schon viele Jahre nutzen, können Sie mitunter auch die Anwendung des BGH-Kündigungsrechtes in Erwägung ziehen, was das aktuell genutzte Immobiliendarlehen angeht. Laut § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB hat jeder Kreditnehmer nach mindestens zehn Jahren Darlehenslaufzeit das Recht, den Kredit unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Die Banken dürfen in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. 
Neben der Überwachung der Zinsen sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Bearbeitungsgebühren zahlen bzw. gezahlt haben.

Mehrere Oberlandesgerichte haben in der jüngsten Vergangenheit entschieden, dass die Banken bei Krediten an Privatkunden keine gesonderten Bearbeitungsgebühren berechnen dürfen. Dies trifft auch auf die Baufinanzierung mit Kredit zu. Falls Sie im Zuge Ihrer aktuellen Baufinanzierung bereits Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, können Sie diese mindestens für den Zeitraum ab 2009 zurückfordern. Grundsätzlich ist es beim Abschluss eines Hypothekendarlehens - sei es im Zuge der Erstfinanzierung oder einer Anschlussfinanzierung - übrigens oftmals sinnvoll, mögliche Sondertilgungen direkt vertraglich zu vereinbaren. Auch so können Sie durch außerplanmäßige Tilgungen Zinsen sparen. 

Aufgrund der angesprochenen Aspekte und möglichen Veränderungen, die es im Bereich der Baufinanzierung zu beachten gibt, ist ein laufendes Zins- und Kreditmanagement stets empfehlenswert. Sie können von einem solchen Management oft auch finanziell profitieren, sodass es ratsam ist, den Rat eines unabhängigen Beraters einzuholen.


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