Die neue WIKR (Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie) wird nicht nur erhebliche Auswirkungen auf den Wohnungsbaumarkt haben, sondern bringt auch jedem, der mit der Vermittlung von Darlehen zu tun hat, jede Menge Stress und Arbeit. Die Richtlinie, die am 16. März 2016 veröffentlicht wurde, regelt auf 46 Seiten, wie die entsprechende EU-Richtlinie in Deutschland umzusetzen ist.
Verschärfte Anforderungen an Vermittler
Unter anderem bringt es die neue Richtlinie mit sich, dass seit dem 01. Juli 2016 Immobilienkredite für Verbraucher nur noch von Personen vermittelt werden dürfen, die die Erlaubnis nach Paragrafen 34i der Gewerbeordnung (GewO) vorweisen können. Die Übergangsfrist, die der Gesetzgeber den Betroffenen zugestanden hat, ist viel zu kurz, denn um diese Erlaubnis zu bekommen, muss eine der beiden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Entweder war der Vermittler bereits als Makler, Baubetreuer oder Bauträger tätig und hatte eine Erlaubnis nach § 34c GewO,
- oder der Vermittler konnte von der "Alte-Hasen-Regelung" profitieren.
Diese Regelung können diejenigen in Anspruch nehmen, die seit 2011 ununterbrochen als Kreditvermittler tätig waren und mindesten drei Verträge pro Jahr beraten oder zum Abschluss gebracht haben.
Vorbereitung auf die Sachkundigenprüfung
Alle anderen müssen sich umgehend auf den Hosenboden setzen und sich mit Hochdruck auf die Sachkundigenprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliendarlehensvermittlung" vorbereiten, um diese bis zum März 2017 zu bestehen. Ab 21. März 2017 ist für jede Vermittlung von Immobilienkrediten eine Erlaubnis nach § 34i GewO erforderlich.
Strengere Prüfung der Kreditwürdigkeit
Doch nicht nur die Vermittler sind von der WIKR betroffen, auch bei den Banken und Kredithäusern hat die Richtlinie für starke Verunsicherung gesorgt. Um die Kreditwürdigkeit eines Kunden einzuschätzen, reicht es in Zukunft nicht mehr aus, sich vorrangig auf den Wert der Immobilie zu stützen. Vielmehr muss der Kreditgeber einschätzen, ob der Kreditnehmer voraussichtlich in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen. Das heißt, der Kreditgeber muss Risikofaktoren wie statistische Lebenserwartung, Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit möglichst genau bewerten. Ein Ausweichen auf Bürgen ist ebenfalls nicht mehr möglich, denn bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit geht es ausschließlich um den Darlehensnehmer.
Auswirkungen auf den Wohnungsbau
Es ist abzusehen, dass die Einführung der Richtlinie Auswirkungen auf das Baugeschehen haben wird. Selbst kleinere Kredite für Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten werden jetzt möglicherweise abgelehnt, weil ein älterer Bauherr aus statistischen Gründen nicht mehr als kreditwürdig gilt.