Bekannt sind Differenzkontrakte vor allem unter der Bezeichnung CFD - für engl. contract for difference. Bei diesen Derivaten setzt man darauf, dass der Kurs eines bestimmten Basiswertes steigt oder fällt. Basiswerte können Aktien, Rohstoffe, Währungen oder andere Instrumente sein, die mit sich ständig verändernden Preisen (= Kursen) gehandelt werden. Der jeweilige Basiswert wird dabei gar nicht erworben, im Prinzip sind Differenzkontrakte Zahlungsversprechen, deren Höhe von der jeweiligen Kursentwicklung des Basiswerts abhängt.
Mit wenig Kapitaleinsatz große Summen bewegen
Für den Erwerb müssen CFD-Inhaber eine Sicherheitsleistung hinterlegen - die sogenannte Margin. Sie macht üblicherweise nur einen Bruchteil des Basiswerts aus. Dadurch wird es de facto möglich, trotz überschaubarem Kapitaleinsatz mit großen Summen zu hantieren. Mit diesem bewusst eingebauten Hebel lassen sich auch bei kleinen Kursbewegungen hohe Gewinne einfahren oder eben auch Verluste, wenn die Kursentwicklung anders läuft als gedacht.
Mit ihrem Verbot zielt die BaFin auf eine bestimmte Art von CFDs, nämlich solche mit Nachschusspflicht. Bei diesen Differenzkontrakten muss der Finanzakteur nicht nur ggf. auf sein eingesetztes Kapital - die Margin - verzichten, wenn die Finanzwette schiefgeht, sondern bei entsprechend ungünstigem Kursverlauf auch noch Nachschüsse aus seinem Vermögen leisten. CFDs mit Nachschusspflicht bergen daher nicht nur das Risiko des Totalverlusts, sondern können darüber hinaus auch zu einer großen finanziellen Belastung werden - im schlimmsten Fall bis hin zum völligen Ruin.
Keine CFDs mehr mit drohendem finanziellen Ruin
Diesem Risiko wollte die BaFin Privatanleger künftig nicht mehr aussetzen. Aus Verbraucherschutzgründen könne man es nicht akzeptieren, Finanzprodukte zuzulassen, bei denen das Verlustrisiko sich unter Umständen auf das gesamte Vermögen des Verbrauchers erstrecke, so die Behörde. Das Verbot der CFDs mit Nachschusspflicht ist eine Premiere. Die BaFin hat damit erstmals eine ganze Gruppe von Finanzprodukten aus dem Verkehr genommen.
Die Anbieter solcher Kontrakte haben jetzt drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle entsprechend anzupassen. Einige haben bereits angekündigt, auf CFDs ohne Nachschusspflicht umstellen zu wollen. Solche Kontrakte gibt es bereits. Hier beschränkt sich das Risiko bei weiterhin eingebautem Hebel auf den Verlust des Kapitaleinsatzes.
Vergleichbare Risiken besitzen auch andere Derivate, zum Beispiel Optionen bzw. Optionsscheine. Der CFD-Handel ist mit dem Verdikt der BaFin nicht tot, wird aber um einige bestimmte exzessive Ausprägungen bereinigt.