Wesentlich einfacher sind hier offene Immobilienfonds, die ihre Performance vielfach langjährig unter Beweis stellen können.
Vermeiden sollten Anleger allerdings Fonds, die einen hohen Teil institutioneller Anleger haben. Hier kann sich die Investmentpolitik dieser Großanleger ändern und durch Mittelabflüsse den Fonds erheblich unter Druck bringen. Offene Immobilienfonds, die in der Vergangenheit in Schieflage geraten sind, hatten eine hohe Zahl von Großanlegern.
Wichtig ist auch die Liquiditätsquote der Fonds, denn Anleger wollen möglichst effizient in Immobilen investieren. Teilweise lag die Liquidität bei 30%. Die Kostenquote des Fonds wird auch für diesen Teil erhoben. Mittelfristig kann die Liquiditätsquote sinken, da die Fonds über die neu eingeführte Kündigungsfrist mögliche Mittelabflüsse besser planen können. Die Zinsbindung und der Verschuldungsgrad liefern wichtige Informationen über die Anfälligkeit für Marktveränderungen. Mittlerweile ist der Verschuldungsgrad durch die Gesetzesänderung auf 30% gedeckelt.
Daher ist eine genaue Recherche der Verkaufsprospekte notwendig. Lassen Sie sich hier von einem unabhängigen Honorarberater bei der Auswahl unterstützen.
Die Mindesthalte- und Kündigungsfrist lässt sich übrigens aus Anlegersicht elegant umgehen, wenn Anteile über Börsenplätze gekauft und verkauft werden. So lassen sich auch Ausgabeaufschläge einsparen. Handelspartner ist hier nicht die Fondsgesellschaft sondern andere Anleger. Die Mindesthalte- und Kündigungsfrist bleibt aber sinnvoll, um das vergleichsweise träge Immobilien-Anlageportfolio für die Fondsgesellschaft planbar zu machen.